Medieninformation: Zukunftsfähige Struktur für das Österreichische Bundesheer vom Ministerrat angenommen
Nationaler Sicherheitsrat wird zeitnah einberufen – weniger Verwaltung, stärkere Truppe
Eine Analyse des Generalstabes zum Risikobild 2030 und insbesondere die aktuellen Entwicklungen in der Ukraine, machten es notwendig die militärische Landesverteidigung aufgrund vielfältiger Gefahren, modern zu gestalten. Bundesministerin Tanner hat die strukturelle Änderung der Zentralstelle des Verteidigungsministeriums im Sommer 2021 angeordnet. „Nach unzähligen Gesprächen mit den Soldatinnen und Soldaten und basierend auf dem Regierungsprogramm, habe ich den Generalstabschef und meinen Generalsekretär damit beauftragt, eine zukunftsfähige Struktur für das Verteidigungsministerium zu schaffen“, so die Ministerin.
Um die Reorganisation auch in der Führung des Bundesheeres voranzutreiben, beauftragte die Verteidigungsministerin Klaudia Tanner Generalstabschef Robert Brieger sowie seinen Stellvertreter Generalmajor Rudolf Striedinger damit, diese aufgrund der aktuellen Sicherheitslage rascher umzusetzen und zügig abzuschließen. Zusätzlich hat die Ministerin, den Adjutanten des Bundespräsidenten, Generalmajor Thomas Starlinger, zur aktiven Mitarbeit eingeladen. Darüber hinaus wurde eine „Resolution“ des Generalstabes zur Reform unterzeichnet, in der sich alle Generäle, darunter auch der Adjutant des Bundespräsidenten, zur Umsetzung bekannten. Weiters hat Generalmajor Thomas Starlinger bereits im März seine Zustimmung zur Umsetzung abgegeben. Zeitnah wird von Bundeskanzler Karl Nehammer der Nationale Sicherheitsrat einberufen, um die Heeresreform allen Parteien zur Kenntnis zu bringen beziehungsweise diese darüber zu informieren.
Verteidigungsministerin Klaudia Tanner: „Mit der nun gefallenen Entscheidung haben wir einen Meilenstein zur Umsetzung der geplanten Reform erreicht. Künftig soll der Fokus auf den langfristigen Aufbauplänen des Bundesheeres liegen und in Folge die Stärkung der Landesverteidigung gefördert werden. Das Bundesheer muss neben den budgetären Erfordernissen auch personell bestmöglich aufgestellt sein. Für diese Umsetzung ist eine stärkere und leistungsfähigere Truppe sowie effizientere und verschlankte Verwaltungsstrukturen unabdingbar, um unser Österreichisches Bundesheer für die Bedrohungen der Zukunft bereitzumachen!“
Vier Punkte wurden als Eckpfeiler der Ausarbeitungen definiert:
1. Die Truppe bleibt unberührt und jede und jeder behält seine Anstellung,
2. Das Bundesheer muss seine Führungsgrundsätze wieder leben können – zum Beispiel die Einheit der Führung – Doppelgleisigkeiten müssen beseitigt werden,
3. Grundlage jeder Überlegung soll der Grundsatz: „Weniger Verwaltung, mehr Truppe“ sein und
4. Ziel ist es, die Zentralstelle des Verteidigungsministeriums von einer trägen Verwaltungsorganisation zu einer schnellen, agilen Service- und Führungsorganisation weiterzuentwickeln.
Insgesamt werden drei Generaldirektionen (Präsidialdirektion, Generaldirektion für Verteidigungspolitik und Generaldirektion für Landesverteidigung) geschaffen. Die Kernkompetenz „Militärische Landesverteidigung“ wird in der Zentralstelle durch den Chef des Generalstabes repräsentiert, der gleichzeitig als Kommandant der Generaldirektion für Landesverteidigung fungiert. Künftig wird der Generalstabschef, als Teil der Zentralstelle und des Bundesheeres, die Bereiche Einsatz, Luftstreitkräfte, Ausbildung, Logistik Beschaffung, IKT und Cyber, Infrastruktur, Militärisches Gesundheitswesen und Fähigkeiten- und Grundsatzplanung führen.
Ziel der Weiterentwicklung der Zentralstelle des Bundesministeriums für Landesverteidigung sowie der Kommanden der oberen militärischen Führung ist die Optimierung der militärischen Planungs- und Führungsstrukturen (Effektivitätssteigerung), die Fokussierung auf strategische Aufgaben sowie auf Aufgaben der allgemeinen staatlichen Verwaltung. Durch die Harmonisierung von Organisationsstrukturen, vor dem Hintergrund signifikanter Pensionsabgänge in den kommenden Jahren, soll die Verschlankung der Zentralstelle gleichzeitig eine Stärkung der Truppe im personellen Bereich bewirken.
Im Wesentlichen werden die Aufgaben des bisherigen Generalstabs mit jenen des Kommandos Streitkräfte und des Kommandos Streitkräftebasis angepasst und die militärstrategische und operative Führung des Heeres zusammengeführt. Künftig soll die Generaldirektion für Landesverteidigung an den Standorten Wien, Graz und Salzburg aufgestellt werden. Dabei wird auf die personellen Ressourcen in den Bundesländern Steiermark für die teilstreitkräfteübergreifende Führung und Salzburg für die Führung der Luftstreitkräfte zurückgegriffen.
Die Struktur der Streitkräfte auf Ebene Militärkommanden, Brigaden und Heereslogistik bleibt jedoch unverändert. Alle bisher dem Kommando Streitkräfte bzw. dem Kommando Streitkräftebasis zugeordneten Organisationselemente, aber auch Akademien, das Amt für Rüstung und Beschaffung, das Amt für Rüstung und Wehrtechnik sowie das Militärische Immobilienmanagement werden der Generaldirektion für Landesverteidigung zugeordnet. Das Heeresnachrichtenamt sowie das Abwehramt werden unmittelbar dem Chef bzw. der Chefin des Generalstabes zugeordnet.