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Umlaufbeschluss des Ministerrates zur Reform der Zentralstelle

Geschäftszahl:
BMLV-S91150/1-PMVD/2022
Umlaufbeschluss - Zur Veröffentlichung bestimmt
Vortrag an den Ministerrat

Änderung der Heeresorganisation gem. §7 Abs. 1 WG 2001 im Rahmen der Weiterentwicklung der obersten und oberen Führung des österreichischen Bundesheeres
Im Regierungsprogramm für die XXVII. Gesetzgebungsperiode ist das klare Bekenntnis der Bundesregierung zur umfassenden Landesverteidigung verankert. Die Analyse des Generalstabs zum Risikobild 2030 bestätigt, dass die militärische Landesverteidigung Österreichs aufgrund vielfältiger Gefahren umfangreicher gefordert und daher modern zu gestalten ist.
Diese sicherheitspolitische Schwergewichtssetzung erfordert eine Weiterentwicklung der obersten und oberen Führung hin zu einer insgesamt schlankeren, nachhaltigen und schnelleren Führungsstruktur des Österreichischen Bundesheeres und in der Zentralstelle.
Mit der Festlegung des Streitkräfteprofils wurde die grundsätzliche Ausrichtung des ÖBH entschieden, dessen Umsetzung auf die nächsten 10 Jahre angelegt ist. Es ist daher möglich, den Überbau in der Führung (Zentralstelle und obere militärische Führung) parallel dazu weiterzuentwickeln und innerhalb kurzer Zeit abzuschließen, um damit auch mit einer schlagkräftigen Führungsstruktur die Umsetzung der Streitkräfteentwicklung zügig vorantreiben zu können.
Dieser parallele Prozess der Weiterentwicklung wird durch die Dion Kontrolle begleitend kontrolliert.
Zielsetzung der Weiterentwicklung der Zentralstelle des Bundesministeriums für Landesverteidigung sowie der Kommanden der oberen militärischen Führung ist die Optimierung der militärischen Planungs- und Führungsstrukturen (Effektivitätssteigerung), die Fokussierung der Zentralstelle auf strategische Aufgaben sowie auf Aufgaben der allgemeinen staatlichen Verwaltung. Durch die Zusammenlegung und Harmonisierung von Organisationsstrukturen vor dem Hintergrund signifikanter Pensionsabgänge in den kommenden Jahren soll die Verschlankung der Zentralstelle gleichzeitig eine Stärkung der Truppe im personellen Bereich bewirken (Effizienzsteigerung). Es werden nun zusammengehörige Aufgabenfelder auch zusammengeführt. Die militärische Führung des Österreichischen Bundesheeres (ÖBH) wird ein Teil des Bundesheeres sein, wobei die Organisationsspitze aus formalrechtlichen Gründen im Ministerium angesiedelt wird.
Die militärische Führung des ÖBH wird durch die Generaldirektion für Landesverteidigung als Teil des ÖBH sichergestellt. Der Chef oder die Chefin des Generalstabes steht neben der Funktion in der Zentralstelle gleichzeitig an der Spitze dieser Generaldirektion für Landesverteidigung. Im Wesentlichen werden die Aufgaben des bisherigen Generalstabs mit jenen des Kommandos Streitkräfte und des Kommandos Streitkräftebasis durch Harmonisierung der militärstrategischen und operativen Führung des ÖBH zusammengeführt. Die Generaldirektion für Landesverteidigung wird an den Standorten WIEN, GRAZ und SALZBURG aufgestellt. Dabei wird auf die personellen Ressourcen in den Bundesländern STEIERMARK für die teilstreitkräfteübergreifende Führung und SALZBURG für die Führung der Luftstreitkräfte zurückgegriffen. Zusammen mit der neuen Zentralstelle wird dadurch der bisherige Organisationsrahmen für Führung und Verwaltung zugunsten der Truppe erheblich gesenkt.
Die Generaldirektion für Landesverteidigung ist dazu befähigt, alle Einsätze gemäß § 2 Abs.1 lit. a bis d WG 2001 zu führen und sämtliche Aspekte der allgemeinen Einsatzvorbereitung, inklusive der operativen Einsatzplanung, abzudecken. Gleichzeitig ist die Generaldirektion für Landesverteidigung für die Fähigkeitenentwicklung und somit die Weiterentwicklung des ÖBH verantwortlich. Die Führung der Generaldirektion für Landesverteidigung obliegt dem Chef oder der Chefin des Generalstabes. Dieser wird im Wesentlichen durch neun Direktionen für Einsatz, Luftstreitkräfte, Ausbildung, Logistik, Rüstung, IKT- und Cyber, Infrastruktur, Militärisches Gesundheitswesen sowie Fähigkeiten- und Grundsatzplanung unterstützt.
Die Struktur der Streitkräfte auf der Ebene Militärkommanden, Brigaden und Heereslogistik bleibt grundsätzlich unverändert. Alle bisher dem Kommando Streitkräfte bzw. Kommando Streitkräftebasis zugeordneten Organisationselemente, aber auch die Akademien, das Amt für Rüstung und Beschaffung, das Amt für Rüstung und Wehrtechnik sowie das Militärische Immobilienmanagement werden der Generaldirektion für Landesverteidigung zugeordnet. Dem Chef oder der Chefin des Generalstabes unmittelbar zugeordnet bleiben das Heeresnachrichtenamt und das Abwehramt.

In einer Überleitungsphase wird die Struktur der Dienstbehörden vorerst unverändert beibehalten. Die Personalverwaltung wird in weiterer Folge in einer zentralen Dienstbehörde zusammengefasst. Damit wird künftig auch die Entscheidungsfindung in Dienst- und Personalrechtsangelegenheiten beschleunigt.
Die Budgetstruktur bleibt vorerst unverändert. Die endgültige Anpassung der Budgetstruktur ist ab dem Jahr 2023 vorgesehen.
Die vorläufig geänderte Organisation der Zentralstelle einschließlich der Bildung einer Generaldirektion für Landesverteidigung wurde mit einer Überleitungsphase, die mit 1. Juli 2021 begonnen hat und mit 30. April 2022 enden soll, durch Anpassung der Geschäftseinteilung (Zentralstelle) und durch Truppeneinteilung (ÖBH) eingenommen. Die militärische Einsatzführung wird im Zuge der weiteren Streitkräfteentwicklung mit einer zwei Jahresfrist evaluiert werden.
Diese Änderung der Heeresorganisation stellt einen Paradigmenwechsel in der Entwicklung des Bundesheeres dar, denn es handelt sich dabei um die erste Reform für die Truppe und nicht der Truppe. Langfristig wird die Verwaltung damit schlanker, schneller und agiler und die Truppe gestärkt.
Mit diesen Maßnahmen allfällig verbundene budgetäre Auswirkungen werden aus dem laufenden Budget des einbringenden Ressorts bedeckt.
Ich stelle daher den Antrag, die Bundesregierung wolle dieser Änderung der Heeresorganisation zustimmen.

8. April 2022
Mag. Klaudia Tanner Bundesministerin