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Die GÖD unterstützt die Empfehlung der Bundesregierung, soziale Kontakte einzuschränken, um zur Verlangsamung der Ausbreitung der Virusinfektion in Österreich beizutragen.
Gleichzeitig ist es uns ein großes Anliegen, die Interessen aller Kolleginnen und Kollegen im Öffentlichen Dienst auch in der aktuellen Situation bestmöglich zu wahren. Unsere GÖD-Serviceleistungen können weiterhin in Anspruch genommen werden. Dennoch kann es durch die Verringerung der physischen Anwesenheit unserer ExpertInnen an den GÖD-Standorten zu Verzögerungen bei der Erledigung der Anliegen kommen. Allfällige Fristen werden jedenfalls beachtet! Wir ersuchen um Verständnis für diese getroffenen Vorsichtsmaßnahmen. Dienst- und besoldungsrechtliche FAQs zum Corona-Virus sowie weitere Informationen sind auf unserer Webseite goed.at zu finden.
Mit kollegialen Grüßen Norbert Schnedl Vorsitzender
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Eine sehr gute Zusammenfassung des Themas und präzise Aussagen. Lesenswert!
Titel des Artikels
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https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/chronik/oesterreich/2053881-Abgeruestet.html
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Zum Sterben zu viel - zum Leben zu wenig?
Die nun bekannt gewordenen Zahlen zu den Budgets des Bundesheeres bis 2022 lösten heftige Reaktionen aus. Weil sich die Entwicklung des Budgets des Bundesheeres negativ darstellt und dies im krassen Widerspruch zum Bedarf des Ressorts steht. Denn seitens des Bundesheeres wurde ein deutlich gesteigerter Finanzbedarf ermittelt, den auch der Verteidigungsminister der „Übergangsregierung“ so gesehen und vertreten hat. Auch wenn die Berechnungen den Schönheitsfehler aufweisen, dass für notwendige Maßnahmen im Bereich des Personals (Beispiel: Einführung eines einheitlichen Schemas für Offiziere) keine Mittel vorgesehen waren.
Die IGBO nimmt dazu wie folgt Stellung:
Es ist allgemein bewusst, dass man um eine bestimmte Summe Geld nur eine entsprechende Menge an Waren bekommt. Das heißt umgelegt auf das Bundesheer: Wenn man die Fixkosten für Personal (gemäß gesetzlicher Vorgaben), Infrastruktur und deren Instandhaltung bzw. Adaptierung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Material und dessen Instandhaltung (zu einem Teil ebenfalls aufgrund gesetzlicher Vorgaben) mit den Summen in den beabsichtigten Budgets für 2021/2022 vergleicht, stellt man sehr rasch fest, dass für notwendige Investitionen nichts mehr übrig ist. Man könnte sogar behaupten, dass auch der notwendige Betrieb der Organisation nur mehr eingeschränkt bedeckt ist.
Das bedeutet, dass – wann immer ein Einsatz des Bundesheeres notwendig wird – dieser natürlich zusätzlich zu finanzieren sein wird. Und es bedeutet auch, dass der Einsatz wohltrainierter Verbände de facto nicht mehr möglich ist, weil es diese schlichtweg nicht mehr gibt!
Das ist deshalb so, weil das Bundesheer aus „Kaderrahmenverbänden“ besteht, die durch Rekruten befüllt werden und erst so ihre tatsächliche Funktionalität gegeben sein kann. Für militärische Aufgaben ist aber allen Rekruten eine sechsmonatige Ausbildungszeit verordnet. Erst danach kann das Training im Verband beginnen und können diese Organisationselemente als „wohltrainierte Verbände“ bezeichnet werden.
Nun wissen wir, dass die Rekruten genau dann wieder in das Zivilleben zu entlassen sind, wenn sie die Feldverwendbarkeit erreichen und das Verbandstraining beginnen könnte. Damit kann das Bundesheer keine wohltrainierten Verbände haben. Stattdessen startet dann der Kreislauf der Rekrutenausbildung erneut – mit gleichbleibendem Ergebnis. Dafür aber mit einer enormen Belastung für das Kader des Bundesheeres, denn zusätzlich zur Ausbildung der Rekruten sind alle Einsätze nur durch Zusammenziehung von Kader (weil es eben keine feldverwendungsfähigen Rekruten mehr gibt), die Aus- und Weiterbildung sowie Auslandseinsätze zu bewältigen. Das stellt auf Sicht eine brutale Überforderung des Kaders dar und kann auch nur als völlig unökonomisch qualifiziert werden. Es steht wohl auch der Bundesverfassung entgegen, die zur sofortigen Auftragserfüllung verpflichtet und keine lange Vorbereitungszeit vorsieht. Diese ist aber unbedingt notwendig, wenn man an die Zusammenziehung von Kader aus unterschiedlichen Orten und militärischen Qualifikationen oder an Miliz denkt.
Der einzig mögliche Schluss aus den gegebenen Verfassungsbestimmungen lautet: Das Bundesheer muss so viele Verbände einsatzbereit haben, dass eine Aufgabenerfüllung jederzeit möglich ist.
Die Frage ist: Wie kommt man zur erforderlichen Anzahl an einsatzbereiten Verbänden?
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„Message-Control“ im Bundesheer – ein seltsames Symptom