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Dienstrechtsnovelle passiert Nationalrat mit breiter Zustimmung
Gehaltsabschluss berücksichtig, Neuerungen bei Vordienstzeiten, Papamonat und Pflegefreistellung
Wien (PK) - Zahlreiche Neuerungen gibt es wieder für den öffentlichen Dienst. Die Dienstrechtsnovelle 2020 bringt unter anderem die Ausdehnung des "Papamonats", eine finanzielle Besserstellung werdender Mütter während des Mutterschutzes sowie die neuerliche Adaptierung der Regelungen zur Anrechnung der Vordienstzeiten, ferner Neuerungen für den Justizbereich und den Bildungsbereich und mehr Flexibilität bei fallweisem anlassbezogenen Teleworking. Mittels eines Abänderungsantrags von ÖVP und Grünen wurde auch dem Abschluss der Gehaltsverhandlungen Rechnung getragen. Mitte November haben sich Gewerkschaft und die Bundesregierung auf ein Gehaltsplus für den Bundesdienst in der Höhe von 1,45% geeinigt. Vizekanzler Werner Kogler verwies darauf, dass es sich genau um die Inflationsabgeltung handle.
Die entsprechende Regierungsvorlage passierte den Nationalrat in Dritter Lesung unter Berücksichtigung des Abänderungsantrags mehrheitlich mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grünen.
SPÖ und FPÖ orten trotz Zustimmung noch Ungerechtigkeiten, NEOS sprechen von Privilegien des öffentlichen Dienstes
Die NEOS begründeten ihre Ablehnung damit, dass die Regierung mit diesen Neuerungen öffentlich Bedienstete weiterhin gegenüber den Privatangestellten privilegiere. Felix Eypeltauer sagte, dies sei ein falsches Signal zu einer falschen Zeit, zumal sich diese Gruppe der ArbeitnehmerInnen trotz Corona-Krise keine Sorgen machen müsse. Dem widersprachen Friedrich Ofenauer (ÖVP), Selma Yildirim (SPÖ) und Christian Lausch (FPÖ) mit Nachdruck und wiesen darauf hin, dass gerade in der Zeit der Pandemie die öffentlich Bediensteten in den Spitälern, in den Pflegeeinrichtungen, im Bildungsbereich, in den Bezirkshauptmannschaften aber auch das Bundesheer hervorragende Arbeit leiste. Sie wandten sich dagegen, den öffentlichen Dienst gegen ArbeiterInnen und Angestellte auszuspielen. Auch der dafür zuständige Vizekanzler Werner Kogler konnte die Kritik der NEOS nicht nachvollziehen. Die von der Politik "beklatschten HeldInnen" seien zum großen Teil auch öffentlich Bedienstete sagte er. Eva Blimlinger von den Grünen rief daher dazu auf, an einzelne MitarbeiterInnen im öffentlichen Dienst für hervorragende Leistungen während der Pandemie Belohnungen auszuzahlen.
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Schon heute dürfen wir Sie zum VIII. Tag der Wehrpflicht 2021 herzlich einladen:
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Mit tiefer Trauer nehmen wir die traurige Nachricht zur Kenntnis,
dass Bgdr i.R. Günter Kuhn verstorben ist.
Unsere Anteilnahme gilt den Hinterbliebenen!
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Das Offizierskorps des Bundesheeres –
wie steht es um dieses und wie soll es weitergehen?
In Österreich spielten bei vielerlei Entscheidungen immer schon persönliche Befindlichkeiten eine bedeutsame Rolle. So zum Beispiel, als Dr. Bruno Kreisky bei der Neuaufstellung des Bundesheeres der 2. Republik den damaligen Generaltruppeninspektor fragen ließ, ob denn alle Offiziere des Bundesheeres in „A“ sein sollten und dieser antwortete: „Nicht notwendig.“
Die Entscheidung des Generals beruhte darauf, dass er als Angehöriger des Bundesheeres der ersten Republik durch sein Nichteintreten in die Wehrmacht grobe Nachteile gegenüber all jenen, die in der Wehrmacht Dienst taten, erlitt. Und bei seiner Wiedereinstellung im Bundesheer der zweiten Republik wollte er verhindern, dass jene, die in der Wehrmacht gedient hatten, die gleichen Vorteile genießen, wie er.
Fazit: Bis heute leiden die Offiziere des Truppendienstes darunter, dass sie trotz eines dreijährigen Studiums (heute sogar FH Bachelor-Studiengang) an der Theresianischen Militärakademie nicht alle den Status eines A-Beamten, also eines Akademikers, haben. Das, obwohl für die Ausübung des Berufes als „Berufsoffizier“ das akademische Studium unabdingbare Voraussetzung ist.
Das auch, obwohl in der allgemeinen Verwaltung unserer Republik Bachelors als A-Beamte mit einem eigenen Gehaltsstaffel behandelt werden. Augenscheinlich wird das Prinzip „divide et impera“ gelebt. Akademiker versus Nicht-Akademiker. Und wer Akademiker ist entscheiden eben nicht Vernunft oder andere (sachliche) Kriterien.
Unsere Verteidigungsministerin, Magistra Tanner, zeigte sich beim Vorbringen dieser Tatsache durch mich erstaunt darüber, dass dieser Zustand seitens des BMLV nicht als „Ungleichbehandlung“ gesehen wird. Noch mehr zeigte sie sich erstaunt darüber, dass dieser Zustand seit Einrichtung des FH-Studienganges an der TherMilAk besteht und durch das BMLV seither augenscheinlich nichts unternommen wurde, um die erkennbare Ungleichbehandlung zu beheben.
Ja, das wundert mich auch und ich kann aus meiner Erfahrung nur an alle Angehörigen des BMLV appellieren, persönliche Befindlichkeiten hintanzustellen und konstruktiv zu einer sachlichen Lösung dieser Frage beizutragen.
Denn ich erkenne aus meiner Erfahrung auch, dass ein anderes Verhalten den notwendigen Korpsgeist unter den Offizieren und generell im Bundesheer zerstört, damit aber auch unsere Funktionalität und somit die Existenzberechtigung zahlreicher Stellen im BMLV und letztlich wohl auch Arbeitsplätze allfälliger „Verhinderer“ deutlich gefährdet.
Heute schon bildet das Bundesheer zahlreiche Führungskräfte aus, die von anderen Ressorts wie auch zivilen Arbeitgebern mit Freude aufgenommen werden. Die ersparen sich dadurch jede Menge an Ausbildungskosten und bekommen meist auch in der Praxis erfahrene, gereifte Persönlichkeiten.
Das wäre kein vordringliches Problem, wenn diese Übertritte nicht zu einem guten Teil als „schmerzhafte Trennung aufgrund Zerrüttung der Beziehung“ zu bewerten wären. Damit sind wir wieder direkt in einer Situation, wo „persönliche Befindlichkeiten“ eine nicht zu übersehende Rolle spielen. Egal, ob es der Sachbearbeiter im Rechnungshof oder im Bundeskanzleramt (immigriert aus dem BMLV) ist – er wird seine im BMLV gemachten Erfahrungen mitnehmen und danach handeln. Es ist daher kurzsichtig, ja beinahe dumm, das eigene Personal nicht gut zu behandeln.
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Für die Öffentlich Bediensteten ist in den Gehaltsverhandlungen ein Abschluss erzielt worden.
Maßvoll, verantwortungsbewusst und der derzeitigen Krisensituation gerecht werdend!
Näheres auf www.goed.at
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Die unterschiedlichsten Kommentare zu den Geschehnissen des 2. November 2020 betonen immer wieder, dass Österreich keine "Insel der Seligen" ist, auch wenn wir bisher kaum direkt von Anschlägen und Terror betroffen waren.
Es besteht eine reale Gefahr, die man bedenken und auf die man vorbereitet sein muss.
Aus diesem Grund hat die IGBO am 3. November nachstehende Presseaussendung veröffentlicht.
Warnungen ernst nehmen wäre klug
Sachliche Einwände sollten bedacht werden
Die IGBO hat gemeinsam mit den in der Plattform Wehrhaftes Österreich zusammengeschlossenen wehrpolitischen Vereinen aber auch mit dem BMLV immer wieder auf mögliche Gefahrenquellen hingewiesen und davor gewarnt, erforderliche Maßnahmen zur Stärkung der für eine Gefahrenabwehr notwendigen Organisationen zu unterlassen.
Die IGBO sieht sich durch die Vorkommnisse vom 02. November 2020 in ihrer Meinung bestätigt, dass Österreich neben den Spezialeinsatzkräften des Jagkommandos und der Militärpolizei eine bestimmte Anzahl von sofort einsatzbereiten Verbänden benötigt, um in ähnlichen Bedrohungsfällen ausreichend und über einen längeren Zeitraum reaktionsfähig zu sein.
Die IGBO ist erfreut darüber, dass die Frau Bundesministerin in Interviews in diversen Medien die Bedeutung der Verfügbarkeit von ausreichendem Lufttransportraum und gepanzerten Fahrzeugen als wichtig für einen Einsatz des Bundesheeres auch bei Terrorangriffen hervorgehoben hat. Denn es ist zwar möglich, einem Einzeltäter mit einem zivilen PKW entgegen zu treten, nicht aber schwerbewaffneten und eventuell verschanzten Gruppen.
Der gestrige Abend hat aus Sicht der IGBO bewiesen, dass man jedenfalls nur dann zeitgerecht und richtig handeln kann, wenn man gut vorbereitet ist und die festgelegten Verfahren auch praktisch geübt und evaluiert hat. Das gilt besonders für die Krisenstäbe aller Ebenen, aber auch für die Kommunikation zwischen Justiz und Exekutive.
Wir bedauern die Todesfälle und Verwundungen zutiefst und erwarten, dass man die erforderlichen Lehren daraus zieht. Wir freuen uns aber auch über die mutigen Reaktionen von Mitbürgern und Mitbürgerinnen, die in krisenhaften Momenten richtig gehandelt haben. Das ist für jeden erlernbar, zum Beispiel durch Ableistung des Wehrdienstes.
Ja, stehen wir unabhängig von Religion oder Herkunft zusammen, lassen wir uns weder unsere Freiheit noch unser schönes Österreich nehmen! Seien wir wehrhaft aber nicht militant!