Zwei namhafte österreichische Verfassungsexperten erheben heute in Der Standard und Die Presse deutliche Bedenken dahingehend, dass die derzeitige Gesetzgebung in Österreich und bestimmte Maßnahmen der Österreichischen Bundesregierung mit unserer Bundesverfassung bzw. auch mit Bestimmungen einzelner EU-Rechtsmaterien nicht im Einklang stehen könnten.
Das veranlasst mich zur Frage, ob Österreich (aber wahrscheinlich auch andere Staaten) sich durch entsprechende Notfalls-Regeln in den jeweiligen Verfassungsgesetzen auf Situationen, wie wir sie derzeit erleben, vorbereitet hat (haben)?
Haben wir und vor allem unsere Politiker nicht beharrlich alles weggeschoben, was unserer Bequemlichkeit und unserer Gewinnsucht abträglich erschien? Haben wir nicht negiert, dass es auch existenzielle Bedrohungen geben kann? Haben wir nicht jenen nachgegeben, die dies alles „ist äußerst unwahrscheinlich“ und somit völlig weltfremd dargestellt haben? Wurden Mahner nicht sogar als „Panikmacher“ oder sogar „Kriegstreiber“ stigmatisiert?
Machen wir jetzt nicht hurtig damit weiter, indem wir vielleicht statt sachlicher Beweggründe politische und andere Motive unseren Handlungen zugrunde legen?
Zu dieser Annahme veranlassen mich einerseits eine Meldung in Der Standard unter dem Titel „Wenn der freiwillige Zivildienst die Lehrstelle kostet“ (Dienstag, 07. April, Seite 9) und der bevorstehende Einsatz von Milizsoldaten (ebendort).
Zum ersteren erhebt sich aus meiner Sicht die Frage, warum der betroffene Freiwillige nicht sofort aus wichtigen persönlichen Gründen (Verlust seiner Lehrstelle) vorzeitig aus dem freiwilligen Zivildienst wieder entlassen wurde? Unabhängig davon, dass man auch die offensichtlich bestehende Gesetzeslücke (Kündbarkeit während der Probezeit trotz Einberufung zum außerordentlichen Zivildienst) schließen müsste, um im Notfall nicht noch zusätzliche Notfälle zu produzieren. Wäre das nicht bürgernahe und lösungsorientierte Verwaltung und Gesetzgebung? Und überhaupt: Die Freiwilligen Zivildiener, die bisher schon als Freiwillige in den einzelnen Organisationen tätig waren erhöhen die personelle Stärke dort nicht. Nur Kosten wandern damit zum Bund. So lange der Zivildienst nicht wie der Wehrdienst organisiert wird und auch Zivildiener den gleichen gesetzlichen Regelungen (quasi als „Miliz“ für bestimmte Organisationen) unterliegen, ist das eine wirkliche Ungleichbehandlung – im Gegensatz zur jetzt von einzelnen verlängerten ordentlichen Zivildiener reklamierten. Unsere Rekruten und das BMLV schweigen dazu leider.
Zum zweiteren stellt sich mir die Frage, ob wir für die derzeitige Situation wirklich nur Manpower in Form von Jägerkompanien für den Einsatz an der Staatsgrenze und andere Hilfsaufgaben, oder ob wir nicht auch etwa mehr ABC-Abwehr-Spezialisten gut gebrauchen könnten?
Wir sind nicht in einem mit militärischen Mitteln geführten Konflikt. Sollten wir nicht (wieder einmal) beweisen, dass das Bundesheer in Wirklichkeit in jeder Krise unverzichtbar ist? Ja, wir haben eine Hauptaufgabe – den Kampf gegen militärisch agierende Kräfte. Durch die Befähigung zur Erfüllung dieser Hauptaufgabe sind wir aber auch befähigt, viele andere Aufgaben zu lösen. Das sollten wir deutlich und klar sowohl direkt betroffenen Österreicherinnen und Österreichern als auch den Medien vermitteln. Viel andere „schreien“ permanent und laut, drängen sich förmlich in die Medien – obwohl sie dafür wenig Anlass hätten. Unsere mediale Präsenz ist für mich berechtigt deutlich verbesserungswürdig.
Die Interessensgemeinschaft der Berufsoffiziere (IGBO) hat konform mit den Statuten die vorgeschriebene Mitgliederversammlung rnit Neuwahlen für den 19. Juni 2020 geplant. Die Veranstaltung hätte in der Schwarzenberg-Kaserne in Salzburg stattfinden sollen und war durch das BMLV und das MilKdo S bereits genehmigt.
Aufgrund der derzeit herrschenden Pandemie und der durch die Bundesregierung sowie den durch die Gesundheitsbehörden ergangenen Regelungen scheint eine Durchführung der Mitgliederversammlung 2020 mit Neuwahlen nicht möglich.
Daher haben im Sinne der Statuten der IGBO (Punkt 5.11.1) der Präsident und die Revisoren beschlossen, die Funktionsperiode des derzeitigen Vorstandes und der Revisoren unter Erteilung der nachstehenden Auflage für 12 Monate zu verlängern.
Auflage: Wenn eine frühere Durchführung einer MV mit Neuwahlen behördlich möglich ist, muss diese binnen Monatsfrist ab Bekanntwerden dieser Tatsache einberufen und innerhalb von weiteren 3 Monaten abgehalten werden.
Der Präsident:
Dr. Siegfried Albel, Obst i.R.
Die Revisoren:
ObstdIntD Thomas Leprich, MSc
Obstlt Andreas Hofer, BeD BA MA
Wien (OTS) - Aufgrund der derzeitigen Situation durch den Coronavirus setzt auch das Österreichische Bundesheer auf entsprechende Sicherheitsmaßnahmen, um die Ausbreitung bei Soldatinnen und Soldaten zu verhindern bzw. einzudämmen. Betroffen von den eingeführten Maßnahmen sind unter anderem Bereiche wie Unterkünfte, Speisesäle bis hin zu Fahrzeugtransporten oder auch Einstellungsuntersuchungen.
„Die Gesundheit und der Schutz der Soldatinnen und Soldaten ist mir ein besonderes und wichtiges Anliegen. In dieser schwierigen Zeit ist es nicht nur für unsere Soldaten bedeutsam gesund zu bleiben, sondern auch für ihre Angehörigen, Freunde, Großeltern und die restliche österreichische Bevölkerung, um das Ansteckungsrisiko zu minimieren. Deshalb haben wir verschiedenste hygienische und medizinische Sicherheitsmaßnahmen ausgearbeitet und im Dienstbetrieb eingeführt. Damit unsere Soldaten auch weiterhin für Sicherheit der Österreicherinnen und Österreicher sorgen können“, so Verteidigungsministerin Klaudia Tanner.
Um den Dienstbetrieb weiterhin aufrechtzuerhalten, wurden entsprechende Handlungsanweisungen eingeführt. Das betrifft neben Maßnahmen wie Abstand halten, vermehrtes Händewaschen auch unterschiedliche Bereiche im Alltag eines Soldaten. Bei der Belegung der Unterkünfte haben die Soldatinnen und Soldaten angemessene Abstände einzuhalten, aber auch der Besuch von Nassräumen ist nur in kleinen Gruppen gestattet. Aufgrund der herrschenden Situation wurde auch das Essen in Buffetform eingestellt und es werden nur noch einzelne Portionen an die Soldatinnen und Soldaten ausgegeben; auch hier ist auf den entsprechenden Abstand zu achten. Damit auch der Fahrzeugtransport der Militärs eine gesicherte Umgebung darstellt, werden hier die Abstandsregelungen eingehalten sowie die Anzahl der Personen auf ein Minimum reduziert.
Für die im Einsatz stehenden Soldaten wurden entsprechende Schutzausrüstungen ausgegeben (Schutzmasken, Handschuhe etc.). Diese wird je nach Einsatz und Lage, vor allem aber von Soldaten mit erhöhtem Kontakt zu anderen Personen, verwendet. Insbesondere betroffen sind jene, die im Rahmen eines Assistenzeinsatzes unter anderem Kontrollen an der Grenze oder Fiebermessungen durchführen. Zusätzlich hat die Uniform ebenso eine hohe Schutzwirkung für die Soldaten.