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In einem durch den Vorsitzenden der GÖD, Dr. Eckehard Quin, angeregtem Gespräch konnte unser Präsident die neue Dienstrechtsreferentin der GÖD einerseits über die IGBO und unsere Anliegen sowie andererseits über das Ergebnis des von der IGBO beauftragten Rechtsgutachtens ausführlich informieren.
Das Gespräch fand in der Zentrale der GÖD in Wien statt.
Magistra jur. Veronika Höfenstock (Foto von der HP der GÖD) übernimmt mit 1. Dezember 2023 die Funktion der Dienstrechtsreferentin der GÖD und tritt somit die Nachfolge von Dr. Quin in dieser verantwortungsvollen Aufgabe an. Der Vorsitzende der GÖD war bis zu seiner Wahl zum Vorsitzenden Dienstrechtsreferent der GÖD und auch mit der Materie vertraut.
Etwas über eine Stunde konnten sich Magistra Höfenstock und Obst Dr. Albel miteinander bekannt machen und auch das Ergebnis des Rechtsgutachtens sowie die Situation der Offiziere des Truppendienstes besprechen. Die künftige Dienstrechtsreferentin der GÖD hat zugesagt, sich über die Situation umfassend zu informieren, das übergebene Rechtsgutachten zu studieren und nach ihrer Übernahme der Funktion die weitere Vorgehensweise der GÖD ausführlich mit dem Vorsitzenden zu besprechen. Danach, so Magistra Höfenstock, werde sie den Präsidenten der IGBO rasch über ihre Erkenntnisse und das Ergebnis der Beratungen mit Dr. Quin informieren.
Der Präsident der IGBO bedankte sich für das kollegiale Gespräch und wünschte der designierten Dienstrechtsreferentin der GÖD viel Erfolg für ihre künftige Tätigkeit.
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Sehr geehrte Damen und Herren!
Hiermit übersende ich Ihnen den quartalsmäßig erscheinenden Newsletter des ÖBH. Das Magazin habtACHT! informiert über News, Wissenswertes und Termine aus der Welt des Bundesheeres.
LINK zu habtACHT!:
https://www.bmlv.gv.at/aktuell/habtacht/pdf/habtacht_022023.pdf
Mit freundlichen Grüßen.
Horst Dauerböck
Bundesministerium für Landesverteidigung
Generaldirektion für Verteidigungspolitik
Zielgruppenkommunikation/Interne Kommunikation
Mag. (FH) Horst Dauerböck, MA
Oberst des Generalstabsdienstes
Mobil +43 650 450 99 11
Roßauer Kaserne
Roßauer Lände 1, 1090 Wien
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Hier die Schlussfolgerungen unserer Rechtsanwaltskanzlei nach den beauftragen Untersuchungen als Kurzfassung:
Im A-Schema der Allgemeinen Verwaltung werden alle Akademiker in die Verwendungsgruppe A 1 eingestuft – unabhängig davon, ob sie lediglich einen Bachelorabschluss oder einen Diplom-, Master- oder Doktoratsabschluss aufweisen.
Im Militärischen Dienst wird diesbezüglich eine im A-Schema nicht vorhandene Differenzierung vorgenommen, sodass Bachelorabsolventen in die Verwendungsgruppe M BO 2 und Absolventen eines höheren akademischen Abschlusses in die Verwendungsgruppe M BO 1 eingestuft werden. Im Vergleich zum A-Schema, bei dem in die Verwendungsgruppe A 2 lediglich Bedienstete ohne akademischen Abschluss fallen.
Bei der Einstufung in diese Verwendungsgruppen kommt es daher zu dem sachlich nicht gerechtfertigten und rechtlich nicht nachvollziehbaren Umstand, dass zwei Personen, die dasselbe Studium an derselben Fachhochschule absolviert haben, im Allgemeinen Verwaltungsdienst in die Verwendungsgruppe A 1 und im Militärischen Dienst in die Verwendungsgruppe M BO 2 eingestuft werden. Die Einstufung in die höhere Verwendungsgruppe im Allgemeinen Verwaltungsdienst erfolgt ohne weitere Ausbildung oder zusätzliche Qualifikation. Dasselbe Szenario, nur noch weiter gefasst, ergibt sich aus dem Umstand, dass ein Berufsoffizier im Militärischen Dienst von der Verwendungsgruppe M BO 2 sofort in die Verwendungsgruppe A 1 versetzt wird, sobald er vom Militärischen Dienst in den Allgemeinen Verwaltungsdienst wechselt.
Diese dienstrechtliche differenzierte Einstufung spiegelt sich auch im GehG und somit in der Besoldung der jeweiligen Verwendungsgruppen wider. Auch hier sind wiederum gleiche Sachverhalte einander gegenüberzustellen.
Da die Verwendungsgruppen A 1 „regulär“ (mit Abschluss eines Doktorat-, Diplom- oder Masterstudiums) und M BO 1 vergleichbare Ernennungserfordernisse voraussetzen, werden diese gegenübergestellt.
Ebenfalls vergleichbare Ernennungserfordernisse liegen bei den Verwendungsgruppen A 1 „Bachelor“ und M BO 2 vor. Da es sich bei der Verwendungsgruppe M BO 2 jedoch um eine „2-er“-Gruppe handelt, wird zum Vergleich zusätzlich noch die Verwendungsgruppe A 2 begutachtet und herangezogen, wobei ein linearer Vergleich nicht zu ziehen ist.
Besoldungsrechtlich zeigt sich, dass die Verwendungsgruppen A 1 regulär und M BO 1 identisch besoldet werden. Diese Sachverhalte sind vergleichbar und werden dementsprechend gleichbehandelt, bei Gehalt, Gehaltssprüngen und Dienstalterszulage.
Ein völlig konträres Bild zeigt sich beim Vergleich der Verwendungsgruppen A 1 Bachelor und M BO 2. Trotz eines vergleichbaren Sachverhaltes werden diese beiden Gruppen in allen Kategorien (Gehalt, Gehaltssprünge, Zulagen, etc) unterschiedlich behandelt.
So ist das Gehalt des A 1 Bachelors in jeder Gehaltsstufe höher als jenes der Gruppe M BO 2. Auch die Gehaltssprünge sind in der Verwendungsgruppe A 1 Bachelor – bis auf einmal – stets höher, ebenso die Dienstalterszulage.
Abschließend ist festzuhalten, dass Berufsoffiziere, die einen Bachelorabschluss der TherMilAk aufweisen und im Militärischen Dienst tätig sind, vergleichbar mit jenen Akademikern sind, die im Allgemeinen Verwaltungsdienst in die Verwendungsgruppe A 1 „Bachelor“ eingestuft werden. Dies obwohl Absolventen der TherMilAk im Militärischen Dienst mehrere zusätzliche Ausbildungs- und Ernennungserfordernisse als Bedienstete der Gruppe A 1 erfüllen müssen. Trotz der Absolvierung einer Hochschulbildung werden sie – im Vergleich zur Allgemeinen Verwaltung – nicht in die „1-er“-Gruppe eingestuft, sondern lediglich in die Gruppe M BO 2. Diese sachlich und rechtlich nicht nachvollziehbare bewertungsmäßig niedrigere Einstufung im Militärischen Dienst im Vergleich zum Allgemeinen Verwaltungsdienst hat erhebliche Gehaltseinbußen zur Folge. Eine sachliche Rechtfertigung für diese Ungleichbehandlung ist rechtlich nicht argumentierbar.
Weiters werden Bedienstete der Gruppe M BO 2 unverzüglich nach einem Wechsel in den Allgemeinen Verwaltungsdienst in die „1-er“-Gruppe A 1 eingestuft, dies ohne den Erwerb zusätzlicher Qualifikationen; jedoch mit markanten besoldungsrechtlichen Vorteilen.
Es werden sohin vergleichbare Sachverhalte unterschiedlich behandelt. Dies führt zu einer rechtlich und sachlich nicht nachvollziehbaren Ungleichbehandlung, da Absolventen des Bachelorstudienganges der TherMilAk, die im Militärischen Dienst tätig sind, eine weit ungünstigere dienstrechtliche und besoldungsrechtliche Einstufung erfahren, als Absolventen von Bachelorstudiengängen, die im Allgemeinen Verwaltungsdienst tätig sind.
Um diese Ungleichbehandlung zu beseitigen wird daher vorgeschlagen und gefordert, die Verwendungsgruppe M BO 2 der vergleichbaren Gruppe des A-Schemas – A 1 „Bachelor“ – anzupassen und daher auch eine vergleichbare Verwendungsgruppe M BO 1 „Bachelor“ für die Absolventen des Bachelorstudienganges der TherMilAk, die im Militärischen Dienst im BDG zu schaffen, die in ihren rechtlichen Ausprägungen der Verwendungsgruppe A 1 „Bachelor“ gleicht. Damit einhergehend sind auch entsprechende Regelungen im GehG zu adaptieren.
Dadurch werden vergleichbare Sachverhalte gleichbehandelt und die vorherrschende Ungleichbehandlung beseitigt.
Wir haben daher Bundeskanzler, Vizekanzler und unsere Bundesministerin schriftlich um die Beseitigung der erkannten Ungleichbehandlung gebeten.
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Die IGBO begrüßt 80 jungen Kameradinnen und Kameraden des Ausmusterungsjahrganges General Körner
Gratulation zum erworbenen Bakkalaureat und zur Beförderung zum Leutnant!
Wien (OTS) - Der Festakt am Freitag und die heutige gemeinsame Übernahme mit Milizoffizieren in die Reihen des Bundesheeres wird mit Sicherheit bis zum Ende der Dienstzeit ihnen allen wie allen ihren Vorgängerinnen und Vorgängern in bester Erinnerung bleiben.
Die Interessensgemeinschaft der Berufsoffiziere und Berufsoffizierinnen (IGBO) kämpft seit mehr als dreißig Jahren dafür, dass die akademische Qualifikation der Absolventen und Absolventinnen der Theresianischen Militärakademie anerkannt wird.
Bei einem Gesprächstermin mit Frau Bundesministerin Magistra Tanner am Beginn ihrer Amtszeit wurde diese auf die Nichtanerkennung des akademischen Grades für die Offiziere des Truppendienstes hingewiesen. Sie hat daraufhin festgestellt, dass dies eine Ungleichbehandlung sein könnte.
Die IGBO hat nunmehr ein Rechtsgutachten eingeholt, das die erste Beurteilung von Bundesministerin Magistra Tanner klar bestätigt und die Behebung dieser Ungleichbehandlung dringend anrät.
Die IGBO ersucht daher die Frau Bundesministerin, den Herrn Vizekanzler Mag. Kogler und den Herrn Bundeskanzler Mag. Nehammer, die festgestellte Ungleichbehandlung der Offiziere des Bundesheeres rasch zu beseitigen und bietet dazu auch persönliche Gespräche zu Detailfragen an.
Dr. Siegfried Albel, Obst i.R.
Präsident der IGBO
Rückfragen & Kontakt:
Interessengemeinschaft der Berufsoffiziere (IGBO)
Oberst i.R. Dr, Siegfried Albel
Präsident der IGBO
06644314132
www.igbo.at
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Entscheidung über C-130 „Hercules“-Nachfolge ist gefallen
Embraer C-390 löst „Hercules“ ab
Wien (OTS) - Bei einer Pressekonferenz am Mittwoch, den 20. September 2023, verkündete Verteidigungsministerin Klaudia Tanner gemeinsam mit Generalmajor Harald Vodosek, dass in der Nachfolge der C-130 „Herkules“ alle weiteren Planungen auf die Embraer C-390 fokussiert werden. Die C-130 „Hercules“ ist bereits seit 20 Jahren im Dienst des Österreichischen Bundesheeres.
Verteidigungsministerin Klaudia Tanner: „Getreu unserem Motto ‚Mission Vorwärts‘ können wir nun endlich einen weiteren großen Meilenstein für unsere Luftstreitkräfte verkünden. Seit 2003 haben die drei ‚Hercules‘-Flugzeuge viele Einsätze bewältigt und waren stets ein verlässliches Transportgerät für unsere Soldatinnen und Soldaten. Nun ist es Zeit, dass die Embraer C-390 die C-130 ‚Hercules‘ ablöst. Das Flugzeugsystem von Embraer ist das einzige, in der 20-Tonnen Klasse, das alle von uns gestellten Anforderungen erfüllt. Mit dieser Beschaffung machen wir einen weiteren großen Schritt hin zu einer modernen Armee und somit zu mehr Sicherheit für die österreichische Bevölkerung.“
Schon 2021 wurde die Beschaffung eines Nachfolgers eingeleitet. Geplant ist die Beschaffung von vier Stück, damit die Verfügbarkeit für die Bewältigung von Aufgaben sichergestellt wird. Die Kosten in der Beschaffung liegen bei einem Flugzeug zwischen 130 und 150 Millionen Euro. Bereits andere Nationen, wie zum Beispiel Brasilien, Portugal oder Ungarn, setzen auf die C-390. Dadurch ergeben sich Möglichkeiten für Kooperationen, um den Kauf kostengünstiger zu gestalten und Synergien, zum Beispiel bei der Ausbildung, zu schaffen. Eine der angestrebten Kooperationen ist mit den Niederlanden und wird bereits verhandelt. Die Auslieferung des ersten neuen Luftfahrzeuges wäre 2026/2027 nach erfolgreichen Verhandlungen möglich.
Die C-130 „Hercules“ Flugzeuge wurden vor 20 Jahren gebraucht gekauft und haben ein Alter von 56 Jahren erreicht. Aufgrund der notwendigen, kostspieligen Wartungen wurde es nötig ein Nachfolgesystem in der 20 Tonnen Klasse zu beschaffen. Auch das künftige Luftfahrzeugsystem soll in Linz/Hörsching stationiert sein. Mit der C-390 können bis zu 80 Passagiere transportiert werden.
Rückfragen & Kontakt:
Bundesministerium für Landesverteidigung
Presseabteilung
+43 664-622-1005
http://www.bundesheer.at
@Bundesheerbauer
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13.09.2023
GÖD: Eckehard Quin mit überwältigender Mehrheit zum neuen Vorsitzenden gewählt!
Unter dem Motto „Gemeinsam mehr Gerechtigkeit“ trafen rund 800 Delegierte beim a.o. GÖD-Bundeskongress am 12. September zusammen.
Wien (OTS) - Mit einem eindrucksvollen Ergebnis von 90,99 % wurde Eckehard Quin heute beim a.o. GÖD-Bundeskongress zum neuen Vorsitzenden der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) gewählt. Als langjähriger Personalvertreter und Gewerkschafter, zuletzt als Vorsitzender-Stellvertreter und Bereichsleiter für Dienstrecht in der GÖD engagiert sich Eckehard Quin bereits sein gesamtes Berufsleben für soziale Gerechtigkeit.
„Miteinander haben wir schon viele Meilensteine gesetzt, und ich bin davon überzeugt, dass wir gemeinsam noch viel mehr erreichen können!“, begegnet Eckehard Quin seiner neuen verantwortungsvollen Funktion mit Zuversicht. „Ich setze mich dafür ein, dass alle Kolleg:innen im öffentlichen Dienst die Anerkennung und Wertschätzung erhalten, die sie verdienen. Denn sie sind es, die unser Land am Laufen halten und es jeden Tag stabiler, sicherer, gesünder, gebildeter und gerechter machen“, so Quin weiter.
In seiner Antrittsrede dankte Quin seinem Vorgänger Norbert Schnedl, der nach knapp sieben sehr erfolgreichen Jahren seine Funktion zurücklegte: „Norbert Schnedl konnte durch seine Entschlossenheit unzählige Erfolge für die Kolleg:innen im Öffentlichen Dienst durchsetzen. Sein anhaltender Einsatz für Fairness hat einen tiefen Eindruck in unserer Gewerkschaftsbewegung hinterlassen.“
Norbert Schnedl wünscht dem neu gewählten GÖD-Vorsitzenden Quin viel Erfolg: „Als überzeugter und zielstrebiger Personalvertreter und Gewerkschafter konnte Quin bereits in vielen Dienstrechtsnovellen sein Verhandlungsgeschick beweisen. Ich bin überzeugt davon, dass Eckehard Quin auch als Vorsitzender viele Verbesserungen für alle Kolleg:innen durchsetzen wird. Ich gratuliere ihm sehr herzlich und wünsche ihm gemeinsam mit seinem Team viel Erfolg in seiner neuen Funktion.“
Die IGBO wünscht den Vorsitzenden der GÖD viel Erfolg und ist sich sicher, dass er mit seinem Team auf unsere Sorgen entsprechend reagieren wird!
Dem bisherigen Vorsitzenden wünschen wir alles Gute im Ruhestand.
Weitere Beiträge …
- Einladung des AIES und der österr.-slowakischen Gesellschaft
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- Plattform für ein wehrhaftes Österreich unterstützt Sky Shield-Teilnahme und Beschaffungen dafür
- Was sollen wir davon halten?
- Wir haben das beauftragte Rechtsgutachten
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- Eine neue Fahne für das Akademikerbataillon der Militärakademie
- Meine Meinung: Unverschämt!