- Details
- Siegfried Albel
- Zugriffe: 406
Herr Redakteur Werth hat in der Kronenzeitung vom 17. Oktober dieses Jahres aufgrund unserer Informationen und seiner Recherchen neuerlich über die dienst- und besoldungsrechtliche Situation der Absolventen und Absolventinnen der Theresianischen Militärakademie ausführlich berichtet und auch Stellungahmen der Wehrsprecher der im Parlament vertretenen Parteien eingeholt. Dadurch zeigt er, dass - mit einer Ausnahme - die fachlich zuständigen Parlamentarier sich der Problematik und der Dringlichkeit bewusst zu sein scheinen.
Der Vorstand dankt Herrn Werth für sein Interesse an unserem Anliegen und der Kronenzeitung für die Publikation sehr herzlich!
Wir hoffen auf eine baldige Beseitigung der nachgewiesenen Ungleichbehandlung, ohne dass man dieses Problem ständig mit anderen Schwierigkeiten vermischt und damit eine Lösung erschwert.
Unser Vorschlag: Lösen Sie zuerst das eine Problem, dann das andere. Alles auf einmal lösen zu wollen führt meist dazu, dass nichts gelöst wird. Ein Vorwurf, der den Regierenden momentan ohnehin - ob zu Recht oder zu Unrecht - zu oft gemacht wird.
- Details
- Siegfried Albel
- Zugriffe: 429
Bundesheer: „Vereinigung Österreichischer Peacekeeper“ tagte in Wien
Verteidigungsministerin Klaudia Tanner eröffnete das „Blauhelm-Forum“ (Foto Bundesheer)
Wien (OTS) - Gestern Donnerstag, den 19. Oktober 2023, eröffnete Verteidigungsministerin Klaudia Tanner das „Blauhelm-Forum“ („Blue Helmet Forum“) der „Vereinigung Österreichischer Peacekeeper“ an der Landesverteidigungsakademie in Wien. Diskutiert wurden vergangene und derzeitige Auslandseinsätze des Bundesheeres in den verschiedenen Krisenregionen der Welt. Zivile und militärische Experten tauschten nicht nur ihre Erfahrungen im Bereich militärischer Konfliktlösungen aus, sondern besprachen auch zukünftige Bedrohungsszenarien des globalen Friedens und Lösungsansätze mit Unterstützung österreichischer Expertise dazu.
„Österreich bekennt sich gemäß dem aktuellen Regierungsprogramm dazu, aktiv an der Bewältigung von Krisen und der Sicherung des Friedens in internationalen Friedenseinsätzen teilzunehmen, um den neuen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht zu werden. Dies bedeutet, dass neben der Hauptaufgabe, der militärischen Landesverteidigung, auch die Teilnahme an internationalen Friedenseinsätzen eine bedeutende Priorität für das Bundesheer darstellt“, so Verteidigungsministerin Klaudia Tanner.
Seit 1960 waren über 100.000 Frauen und Männer in über 100 verschiedenen Einsätzen im Ausland: unter der Obhut der UNO, zunehmend auch der EU, der NATO, der OSZE oder anderer Organisationen. Mit Beginn der 1990er Jahre gehören die Auslandseinsätze zweifellos zu den Hauptaufgaben des Bundesheeres. Diese gesteigerte Bedeutung der Auslandseinsätze hatte in vielen Bereichen Auswirkungen auf die militärische Organisation und Ausbildung.
Die „Vereinigung Österreichischen Peacekeeper“ ist der Zusammenschluss österreichischer Soldatinnen und Soldaten, die für Österreich in verschiedenen Auslandseinsätzen gedient haben. Heute zählen sich ca.1.700 Soldaten des Präsenzstandes, der Miliz und der Reserve zu Mitgliedern des „Partner des Bundesheeres“. Seit dem Jahr 2005 veranstaltet die Vereinigung das jährliche „Blauhelm-Forum“. Dies ist ein Forum der Begegnung und des Informationsaustausches zwischen Akteuren in internationalen Einsätzen und Wissenschaftlern. Der Bogen der Themen ist weit gespannt – er reicht von der Beschäftigung mit aktuellen Aspekten internationaler Einsätze, über spezifische Fragen, wie der Rolle von Frauen in diesen Einsätzen, bis zum Kulturgüterschutz. Bei der heutigen Veranstaltung wurde Verteidigungsministerin Klaudia Tanner zum Ehrenmitglied der „Peacekeeper“ ernannt.
Rückfragen & Kontakt:
Bundesministerium für Landesverteidigung
Presseabteilung
+43 664-622-1005
http://www.bundesheer.at
@Bundesheerbauer
Anmerkung der Redaktion:
Der Präsident der IGBO der IGBO war als Ehrengast geladen und vertrat den verhinderten Sprecher der Plattform für ein wehrhaftes Österreich. Was der Präsident der IGBO gegenüber dem Präsidenten der Peacekeeper bei der Verabschiedung anmerkte: Es fehlten ihm Hinweise darauf, dass man bei den Einsätzen sowohl im Inland als auch im Ausland darauf Wert legt, nach Verfügbarkeit geschlossene Einheiten und / oder Verbände (außer KPE, die aber meist aus Personalgründen ja auch extra formiert werden müssen) einzusetzen. Das fehlt Obst i.R. Dr. Albel sowohl aus Gründen der Ökonomie (praktisch kein Zeitbedarf zur Formierung; notwendige Verstärkungen könnten leicht integriert werden) aber auch aus Gründen des Erfahrungsgewinnes für alle Führungsebenen der jeweiligen Einheit / des jeweiligen Verbandes.
Für das Forum 2024 ist vorgesehen, sich mit der Frage der psychischen Belastung von Einsätzen zu beschäftigen. Der Vorbereitung für solche Einsätze kann nach Meinung von Obst i.R. Dr. Albel Biofeedback und dadurch Steigerung der Resilienz einen deutlichen Beitrag leisten (aus dem Themenbereich der Dissertation von Dr. Albel). GenMjr Egger nahm diesen Hinweis erfreut zur Kenntnis.
- Details
- Siegfried Albel
- Zugriffe: 385
Das gesamte Rechtsgutachten, das durch die IGBO in Auftrag gegeben wurde, finden Sie auf der HP der beauftragten Rechtsanwaltkanzlei unter folgendem Link:
Fachartikel, Fachbücher und Wissenschaftliche Arbeiten - Mag. Elisabeth Moser-Marzi
- Details
- Siegfried Albel
- Zugriffe: 413
In einem durch den Vorsitzenden der GÖD, Dr. Eckehard Quin, angeregtem Gespräch konnte unser Präsident die neue Dienstrechtsreferentin der GÖD einerseits über die IGBO und unsere Anliegen sowie andererseits über das Ergebnis des von der IGBO beauftragten Rechtsgutachtens ausführlich informieren.
Das Gespräch fand in der Zentrale der GÖD in Wien statt.
Magistra jur. Veronika Höfenstock (Foto von der HP der GÖD) übernimmt mit 1. Dezember 2023 die Funktion der Dienstrechtsreferentin der GÖD und tritt somit die Nachfolge von Dr. Quin in dieser verantwortungsvollen Aufgabe an. Der Vorsitzende der GÖD war bis zu seiner Wahl zum Vorsitzenden Dienstrechtsreferent der GÖD und auch mit der Materie vertraut.
Etwas über eine Stunde konnten sich Magistra Höfenstock und Obst Dr. Albel miteinander bekannt machen und auch das Ergebnis des Rechtsgutachtens sowie die Situation der Offiziere des Truppendienstes besprechen. Die künftige Dienstrechtsreferentin der GÖD hat zugesagt, sich über die Situation umfassend zu informieren, das übergebene Rechtsgutachten zu studieren und nach ihrer Übernahme der Funktion die weitere Vorgehensweise der GÖD ausführlich mit dem Vorsitzenden zu besprechen. Danach, so Magistra Höfenstock, werde sie den Präsidenten der IGBO rasch über ihre Erkenntnisse und das Ergebnis der Beratungen mit Dr. Quin informieren.
Der Präsident der IGBO bedankte sich für das kollegiale Gespräch und wünschte der designierten Dienstrechtsreferentin der GÖD viel Erfolg für ihre künftige Tätigkeit.
- Details
- Siegfried Albel
- Zugriffe: 398
Sehr geehrte Damen und Herren!
Hiermit übersende ich Ihnen den quartalsmäßig erscheinenden Newsletter des ÖBH. Das Magazin habtACHT! informiert über News, Wissenswertes und Termine aus der Welt des Bundesheeres.
LINK zu habtACHT!:
https://www.bmlv.gv.at/aktuell/habtacht/pdf/habtacht_022023.pdf
Mit freundlichen Grüßen.
Horst Dauerböck
Bundesministerium für Landesverteidigung
Generaldirektion für Verteidigungspolitik
Zielgruppenkommunikation/Interne Kommunikation
Mag. (FH) Horst Dauerböck, MA
Oberst des Generalstabsdienstes
Mobil +43 650 450 99 11
Roßauer Kaserne
Roßauer Lände 1, 1090 Wien
- Details
- Siegfried Albel
- Zugriffe: 420
Hier die Schlussfolgerungen unserer Rechtsanwaltskanzlei nach den beauftragen Untersuchungen als Kurzfassung:
Im A-Schema der Allgemeinen Verwaltung werden alle Akademiker in die Verwendungsgruppe A 1 eingestuft – unabhängig davon, ob sie lediglich einen Bachelorabschluss oder einen Diplom-, Master- oder Doktoratsabschluss aufweisen.
Im Militärischen Dienst wird diesbezüglich eine im A-Schema nicht vorhandene Differenzierung vorgenommen, sodass Bachelorabsolventen in die Verwendungsgruppe M BO 2 und Absolventen eines höheren akademischen Abschlusses in die Verwendungsgruppe M BO 1 eingestuft werden. Im Vergleich zum A-Schema, bei dem in die Verwendungsgruppe A 2 lediglich Bedienstete ohne akademischen Abschluss fallen.
Bei der Einstufung in diese Verwendungsgruppen kommt es daher zu dem sachlich nicht gerechtfertigten und rechtlich nicht nachvollziehbaren Umstand, dass zwei Personen, die dasselbe Studium an derselben Fachhochschule absolviert haben, im Allgemeinen Verwaltungsdienst in die Verwendungsgruppe A 1 und im Militärischen Dienst in die Verwendungsgruppe M BO 2 eingestuft werden. Die Einstufung in die höhere Verwendungsgruppe im Allgemeinen Verwaltungsdienst erfolgt ohne weitere Ausbildung oder zusätzliche Qualifikation. Dasselbe Szenario, nur noch weiter gefasst, ergibt sich aus dem Umstand, dass ein Berufsoffizier im Militärischen Dienst von der Verwendungsgruppe M BO 2 sofort in die Verwendungsgruppe A 1 versetzt wird, sobald er vom Militärischen Dienst in den Allgemeinen Verwaltungsdienst wechselt.
Diese dienstrechtliche differenzierte Einstufung spiegelt sich auch im GehG und somit in der Besoldung der jeweiligen Verwendungsgruppen wider. Auch hier sind wiederum gleiche Sachverhalte einander gegenüberzustellen.
Da die Verwendungsgruppen A 1 „regulär“ (mit Abschluss eines Doktorat-, Diplom- oder Masterstudiums) und M BO 1 vergleichbare Ernennungserfordernisse voraussetzen, werden diese gegenübergestellt.
Ebenfalls vergleichbare Ernennungserfordernisse liegen bei den Verwendungsgruppen A 1 „Bachelor“ und M BO 2 vor. Da es sich bei der Verwendungsgruppe M BO 2 jedoch um eine „2-er“-Gruppe handelt, wird zum Vergleich zusätzlich noch die Verwendungsgruppe A 2 begutachtet und herangezogen, wobei ein linearer Vergleich nicht zu ziehen ist.
Besoldungsrechtlich zeigt sich, dass die Verwendungsgruppen A 1 regulär und M BO 1 identisch besoldet werden. Diese Sachverhalte sind vergleichbar und werden dementsprechend gleichbehandelt, bei Gehalt, Gehaltssprüngen und Dienstalterszulage.
Ein völlig konträres Bild zeigt sich beim Vergleich der Verwendungsgruppen A 1 Bachelor und M BO 2. Trotz eines vergleichbaren Sachverhaltes werden diese beiden Gruppen in allen Kategorien (Gehalt, Gehaltssprünge, Zulagen, etc) unterschiedlich behandelt.
So ist das Gehalt des A 1 Bachelors in jeder Gehaltsstufe höher als jenes der Gruppe M BO 2. Auch die Gehaltssprünge sind in der Verwendungsgruppe A 1 Bachelor – bis auf einmal – stets höher, ebenso die Dienstalterszulage.
Abschließend ist festzuhalten, dass Berufsoffiziere, die einen Bachelorabschluss der TherMilAk aufweisen und im Militärischen Dienst tätig sind, vergleichbar mit jenen Akademikern sind, die im Allgemeinen Verwaltungsdienst in die Verwendungsgruppe A 1 „Bachelor“ eingestuft werden. Dies obwohl Absolventen der TherMilAk im Militärischen Dienst mehrere zusätzliche Ausbildungs- und Ernennungserfordernisse als Bedienstete der Gruppe A 1 erfüllen müssen. Trotz der Absolvierung einer Hochschulbildung werden sie – im Vergleich zur Allgemeinen Verwaltung – nicht in die „1-er“-Gruppe eingestuft, sondern lediglich in die Gruppe M BO 2. Diese sachlich und rechtlich nicht nachvollziehbare bewertungsmäßig niedrigere Einstufung im Militärischen Dienst im Vergleich zum Allgemeinen Verwaltungsdienst hat erhebliche Gehaltseinbußen zur Folge. Eine sachliche Rechtfertigung für diese Ungleichbehandlung ist rechtlich nicht argumentierbar.
Weiters werden Bedienstete der Gruppe M BO 2 unverzüglich nach einem Wechsel in den Allgemeinen Verwaltungsdienst in die „1-er“-Gruppe A 1 eingestuft, dies ohne den Erwerb zusätzlicher Qualifikationen; jedoch mit markanten besoldungsrechtlichen Vorteilen.
Es werden sohin vergleichbare Sachverhalte unterschiedlich behandelt. Dies führt zu einer rechtlich und sachlich nicht nachvollziehbaren Ungleichbehandlung, da Absolventen des Bachelorstudienganges der TherMilAk, die im Militärischen Dienst tätig sind, eine weit ungünstigere dienstrechtliche und besoldungsrechtliche Einstufung erfahren, als Absolventen von Bachelorstudiengängen, die im Allgemeinen Verwaltungsdienst tätig sind.
Um diese Ungleichbehandlung zu beseitigen wird daher vorgeschlagen und gefordert, die Verwendungsgruppe M BO 2 der vergleichbaren Gruppe des A-Schemas – A 1 „Bachelor“ – anzupassen und daher auch eine vergleichbare Verwendungsgruppe M BO 1 „Bachelor“ für die Absolventen des Bachelorstudienganges der TherMilAk, die im Militärischen Dienst im BDG zu schaffen, die in ihren rechtlichen Ausprägungen der Verwendungsgruppe A 1 „Bachelor“ gleicht. Damit einhergehend sind auch entsprechende Regelungen im GehG zu adaptieren.
Dadurch werden vergleichbare Sachverhalte gleichbehandelt und die vorherrschende Ungleichbehandlung beseitigt.
Wir haben daher Bundeskanzler, Vizekanzler und unsere Bundesministerin schriftlich um die Beseitigung der erkannten Ungleichbehandlung gebeten.
Weitere Beiträge …
- Gratulation dem Ausmusterungsjahrgang 2023!
- Eine gute Entscheidung
- Neuer Vorsitzender der GÖD
- Einladung des AIES und der österr.-slowakischen Gesellschaft
- Das Positionspapier der Plattform
- Plattform für ein wehrhaftes Österreich unterstützt Sky Shield-Teilnahme und Beschaffungen dafür
- Was sollen wir davon halten?
- Wir haben das beauftragte Rechtsgutachten