DIE IGBO BESCHREITET DEN RECHTSWEG!
Die IGBO hat Kameradinnen und Kameraden gefunden, die sich mit Hilfe unserer beauftragten RA-Kanzlei um eine Klärung der Rechtslage betreffend ihrer dienst- und besoldungsrechtlichen Einstufung annehmen. Das ist gut so, weil es für uns nicht nachvollziehbar ist, warum wir trotz des verlangten Hochschulabschlusses nicht als Akademiker eingestuft werden.
Es reicht uns schlichtweg nicht, dass man MBO 2 plötzlich als Akademiker bezeichnet, sie aber im Vergleich mit BMO 1 trotzdem gravierend schlechter behandelt. Eine Vorgehensweise, die brüskiert und dazu führt, dass der Beruf eines Berufsoffiziers unattraktiv ist. Der dadurch entstehende Mehraufwand für die Personalverwaltung ist wohl nicht zu übersehen und auch kum zu verantworten. In Wahrheit scheint es einfach so zu sein, dass man die Personengruppe der MBO 2 einfach unter Kontrolle halten können will, sie mit Ausbildungsauflagen zumüllt und so auch abhalten will, den Masterstudiengang an der LVAk zu absolvieren. Es entsteht der Eindruck, dass diese Weiterbildung einer gewissen Gersonengruppe vorbehalten bleiben soll.
Ob das zeitgemäß und klug sein kann? Ob das der Rechtslage entspricht? Ob sich die Politik so einen guten Dienst erweist?
Wer sich aus den Reihen der MBO 2 an unserer Aktion beteiligen möchte, der kann das noch gerne wahrnehmen. Melden Sie sich per EMail bei
Wir wünschen Ihnen allen einen erholsamen Sommer!