Nationalrat / Budgetausschuss / Öffentlicher Dienst
03.12.2019, 14:39 | OTS0165 | Pressedienst der Parlamentsdirektion – Parlamentskorrespondenz
Budgetausschuss billigt Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst
Gehälter von BeamtInnen und Vertragsbediensteten steigen im Schnitt um 2,3%
(Wien/PK) - Die zwischen Regierung und Beamtengewerkschaft vereinbarte Gehaltserhöhung für den öffentlichen Dienst ist auf Schiene. Der Budgetausschuss des Nationalrats stimmte heute dem ausverhandelten Gehaltsplus von durchschnittlich 2,3% mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grünen zu. Damit steht einem Nationalratsbeschluss kommende Woche nichts mehr im Weg. Basis für den Beschluss bildete eine von der ÖVP vorgelegte Dienstrechts-Novelle, sie bringt auch einige weitere Neuerungen für den öffentlichen Dienst.
Gemäß dem per Abänderungsantrag in die Dienstrechts-Novelle (46/A) eingebauten Gehaltsabschluss werden die Gehälter für Vertragsbedienstete und BeamtInnen des Bundes mit 1. Jänner 2020 gestaffelt zwischen 2,25% im obersten und 3,05% im untersten Einkommensbereich angehoben. Untergrenze ist ein monatliches Plus von 50 €, wie ÖVP-Abgeordneter Friedrich Ofenauer im Ausschuss erklärte. Die Zulagen steigen um 2,3%. 320 Mio. € kostet das Paket den SteuerzahlerInnen, wie das Finanzministerium laut Medienberichten errechnet hat.
Weitere Punkte der 3. Dienstrechts-Novelle 2019 betreffen u.a. den "Papamonat", die unbefristete Verlängerung der Wiedereingliederungsteilzeit, die Schulevaluation und die Begleitung von Schulentwicklungsprozessen durch HochschullehrerInnen. In Reaktion auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wird außerdem klargestellt, dass nicht verbrauchter Urlaub künftig nicht mehr automatisch verfällt, wenn er nicht zeitgerecht in Anspruch genommen wurde. Vielmehr muss der bzw. die Vorgesetzte nachweisen, dass er bzw. sie rechtzeitig und unmissverständlich auf die Inanspruchnahme des Urlaubs gedrängt und diesen auch ermöglicht hat. Ergänzend dazu wird normiert, dass Erklärungen und Anträge auf Ruhestandsversetzung in Hinkunft frühestens drei Monate - statt zwei Monate - nach Einbringen wirksam werden.
Neben ÖVP-Abgeordnetem Ofenauer begrüßte auch Markus Vogl (SPÖ) die Gesetzesnovelle ausdrücklich. Was den Verfall von Urlaubsanspruch betrifft, äußerte er die Hoffnung, dass das EuGH-Urteil auch im Bereich der Privatwirtschaft rasch umgesetzt wird.
NEOS kritisieren Gehaltsabschluss
Kritik am Gehaltsabschluss kam von den NEOS. Abgeordneter Gerald Loacker rechnete vor, dass die Gehälter der BeamtInnen, zählt man die regelmäßigen Biennalsprünge und die Kosten für die vom EuGH erzwungene Anrechnung von Vordienstzeiten in dreistelliger Millionenhöhe hinzu, im nächsten Jahr de facto um 4,6% bis 4,7% steigen würden. Der Staat sei aber nicht in der Situation, "besonders großzügig zu sein", meinte er. Zudem hätten sich die Gehälter im öffentlichen Dienst schon in den vergangenen Jahren besser als in der Privatwirtschaft entwickelt.
Loacker vermisst außerdem Bemühungen, das Dienstrecht des öffentlichen Dienstes an jenes der Privatwirtschaft anzugleichen. Stattdessen würden beim Urlaubsrecht wieder neue Sonderbestimmungen geschaffen. Auch am System der SchulevaluatorInnen ließ er kein gutes Haar und sprach von großem Bürokratismus. Positiv bewertete Loacker die unbefristete Verlängerung der Wiedereingliederungsteilzeit.
Finanzminister Eduard Müller hielt fest, dass die neuen Bestimmungen betreffend den Urlaubsverfall den Zweck hätten, Mehrkosten für den Bund zu vermeiden. Zudem gab er zu bedenken, dass eine Umstellung des Gehaltssystems mit höheren Einstiegsgehältern bei einer flacheren Gehaltskurve am Beginn Mehrkosten verursachen würde. (Fortsetzung Budgetausschuss) gs
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