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Presseaussendung 20191121

Sicherheit Österreichs: Wer will mich?

Utl.: Medien spekulieren über Bundesheer in den Koalitionsverhandlungen

Die Interessensgemeinschaft der Berufsoffiziere (IGBO) stellt mit Verwunderung fest, dass das Thema Bundesheer und damit ein wesentlicher Eckpfeiler der Sicherheit Österreichs bei den laufenden Koalitionsverhandlungen zwischen Türkis und Grün nach Ansicht bedeutender Printmedien unseres Landes keine Rolle spielt. Vielmehr scheint die Frage zutreffend: Wer will mich?

Für die IGBO besteht der dringende Verdacht, dass man den Zustandsbericht des BMLV „Bundesheer 2030“ offensichtlich nicht zur Kenntnis genommen hat und die dort aufgezeigten Konsequenzen nicht in die Diskussion einfließen lässt. Das aber wäre aus Sicht der IGBO schlichtweg als verantwortungslos zu beurteilen, wäre zu einem groben Nachteil der Bevölkerung Österreichs und würde somit wohl auch der Bundesverfassung widersprechen.

Um dies zu vermeiden unterstützt die IGBO wie auch die anderen Mitglieder der Plattform Wehrpflicht für ein wehrhaftes Österreich die Forderung des amtierenden Verteidigungsministers nach einer Verlängerung des Grundwehrdienstes von derzeit 6 auf 8 Monate. Weil es nur so möglich ist, militärische Formationen (Verbände) kostengünstig in der notwendigen Anzahl und „Mannstärke“ bereit zu halten und die Miliz effektiv zu gestalten.

 Wer die Sicherheit Österreichs tatsächlich ernst nimmt, der muss Rahmenbedingungen sicherstellen, die eine ökonomische und für das Personal machbare Arbeit gewährleisten. Die Verantwortung dafür und für die erforderlichen finanziellen Mittel liegt eindeutig und ausschließlich beim Gesetzgeber!

Wir fordern daher alle politischen Parteien und deren Mandatare dringend auf, sich geschlossen und klar zu ihrer Verantwortung für die Sicherheit Österreichs zu bekennen, rechtzeitig die erforderlichen Beschlüsse herbeizuführen und dem Bundesheer jene finanziellen Mittel und jenen rechtlichen Rahmen zur Verfügung zu stellen, die eine arbeitnehmergerechte und ökonomische Erfüllung der verfassungsmäßigen Aufgaben gewährleisten.