Wie funktioniert Militär?
Folge 3: Werden Führungskräfte ausbildungsgerecht verwendet?
„Der Einsatz militärischer Kräfte kann nur dann erfolgreich sein, wenn innerhalb kürzester Zeit der „Gegner“ zeitlich und räumlich begrenzt in eine für ihn aussichtslose Situation gebracht werden kann. Er muss verlässlich die Erkenntnis gewinnen, entweder aufzugeben oder sein Scheitern zu erleben.
Das setzt voraus, dass jederzeit entsprechende militärische Formationen verfügbar sind. Deren Stärke und Bewaffnung muss an den erwartbaren Einsatzszenarien ausgerichtet sein. Militärische Formationen müssen daher vielseitig verwendbar sein.“
Das ist unter dem Titel „Wie funktioniert Militär?“ im Teil 1 und 2 ( www.igbo.at ) ausgeführt.
Für die Umsetzung dieser Theorie sind bestens ausgebildete Führungskräfte notwendig. Welchen Status haben diese in Österreich?
Für die Ausübung des Offiziersberufes sind das abgeschlossene Studium des Fachhochschul-Bachelor-Studienganges „Militärische Führung“ und der positiv abgeschlossene Truppenoffizierslehrgang an der Theresianischen Militärakademie eine zwingende Voraussetzung.
Die Bewertung der Arbeitsplätze für die Absolventen dieses Studienganges setzt hingegen unverändert nicht das akademische Studium sondern die erfolgreich abgelegte Matura voraus. Die vorgeschriebene Akademisierung wurde also bislang in der Arbeitsplatzbewertung für die Offiziere des Bundesheeres nicht berücksichtigt.
In allen unseren Staaten (innerhalb und auch außerhalb der EU) werden die Offiziere der jeweiligen Armee als „Akademiker“ eingestuft. Ja sogar innerhalb Österreichs werden im Öffentlichen Dienst Bachelors als Akademiker und nicht als „Maturanten“ behandelt.
Im Österreichischen Bundesheer hat man offensichtlich noch nicht erkannt, dass die Bewertung der Offiziersarbeitsplätze und die damit zusammenhängende Besoldung eines der Kriterien ist, die maßgeblich zur Attraktivität dieses Berufes beiträgt.
Politik und BMLV verlassen sich offensichtlich darauf, dass Offiziere Nachteile in Kauf nehmen, um diesen Beruf ausüben zu können
Damit geht man offensichtlich bewusst das Risiko ein, im Vergleich mit anderen Bereichen des Öffentlichen Dienstes und vor allem zu vielen zivilen Bereichen einen groben Attraktivitätsnachteil zu erleiden.
Darüber hinaus zwingt man sich damit selbst auch zu grober Unwirtschaftlichkeit, weil man zahlreiche teuer ausgebildete Führungskräfte nicht selbst nutzt, sondern diese nach abgeschlossener Ausbildung sofort an andere Bedarfsträger und Interessenten verliert – wo diese mit offenen Armen aufgenommen werden.
Es wäre wohl deutlich sinnvoller und besser geeignet, den eigenen Führungskräftebedarf zu decken, wenn man die Attraktivität des Offiziersberufes steigerte und somit die Absolventen dieser hochwertigen Ausbildung zum Verbleib in der eigenen Organisation motivierte.
Das ist der ökonomische und personalpolitische Aspekt, der offensichtlich von den verantwortlichen Politikern und der Ressortführung des Verteidigungsministeriums entweder nicht erkannt oder einfach ignoriert wird.
Es gibt darüber hinaus aber noch zahlreiche weitere Aspekte, die eine kluge Staatsführung und deren Verwaltung bedenken sollten.
Offiziere zwar mit einem akademischen Grad auszustatten, dem aber dann im eigenen Land nicht Rechnung zu tragen, macht international nicht glaubwürdig.
Die mangelnde Wertschätzung, die durch Nichtanerkennung der geforderten akademischen Ausbildung gegenüber den Offizieren zum Ausdruck kommt, ist demotivierend. Kann man dafür "Treu bis in den Tod" sein?
Die Frage der „Ungleichbehandlung“ der Absolventen der ältesten Militärakademie der Welt sowohl nach österreichischem als auch nach EU-Recht stellt sich ganz deutlich und wird natürlich zu entsprechenden Verfahren führen, wenn sich nicht rasch etwas ändert. Denn die Geduld der Betroffenen scheint bereits deutlich überstrapaziert.
Klar ist: Die IGBO wird alle diesbezüglichen Maßnahmen unterstützen.