Newsletteranmeldung

Burgplatz 1, 2700 Wr. Neustadt, Österreich +43 664 4314132

Wir bieten Information - Teil 1

Wie „funktioniert“ Militär?

Folge 1: Grundsätze

 Der Einsatz militärischer Kräfte kann nur dann erfolgreich sein, wenn innerhalb kürzester Zeit der „Gegner“ zeitlich und räumlich begrenzt in eine für ihn aussichtslose Situation gebracht werden kann. Er muss verlässlich die Erkenntnis gewinnen, entweder aufzugeben oder sein Scheitern zu erleben.

Das setzt voraus, dass jederzeit entsprechende militärische Formationen verfügbar sind. Deren Stärke und Bewaffnung muss an den erwartbaren Einsatzszenarien ausgerichtet sein. Militärische Formationen sind meist vielseitig verwendbar. Soweit zum rein militärischen Aspekt.

Wie sieht es aber in anderen Szenarien aus?

Gehen wir einmal davon aus, dass es in Österreich zu einem Blackout kommt. Ein Blackout ist ein länger andauernder, großflächiger Stromausfall. In solchen Situationen wird es vor allem in städtischen Gebieten erforderlich sein, nicht nur die vorhandenen Supermärkte (Stichwort „Lebensmittellager“) vor Plünderungen zu sichern, sondern auch durch Wassertransporte und Bergung von Menschen (z. B. aus den Liften in Hochhäusern etc.) der Bevölkerung rasch zu helfen. Polizei und Hilfsorganisationen werden das alles nicht alleine in akzeptabler Zeit oder über längere Zeit schaffen. Sie haben auch von ihren personellen und Materialvorsorgen her nur begrenzte Kapazitäten. Also wird das Bundesheer dabei rasch Aufgaben übernehmen müssen. Wenn dies aber in allen größeren Städten Österreichs erforderlich ist, wie viele Soldaten werden dann benötigt? Vor allem aber: Innerhalb welcher Zeit müssen sie wo verfügbar sein?

Bei Naturkatastrophen mag dies ähnlich sein und erfordert eine Dislokation geeigneter militärischer Kräfte so, dass sie zwar selbst nicht von erwartbaren Auswirkungen betroffen sind, aber rasch in betroffene Regionen verlegt werden können, damit eine Hilfeleistung erfolgen kann.

Beim Schutz (z. B. von kritischer Infrastruktur) muss die rasche Verfügbarkeit militärischer Kräfte am jeweiligen Schutzobjekt und zur Kontrolle des Raumes gewährleitet sein.

Es liegt somit auf der Hand, dass man bei Organisation, materieller Ausstattung und bei der Auswahl der Kasernenstandorte des Bundesheeres an mehr denken muss, als an „Wirtschaftlichkeit“ im Sinne von „Produktionsstätten“, um den verfassungsmäßigen Aufgaben in jeden Fall gerecht werde zu können. Und es ist wohl kein Geheimnis, dass vor allem der städtische Raum eher ein Problem darstellt, als der ländliche.

Nun kann man natürlich militärische Kräfte aus Gründen der Wirtschaftlichkeit „irgendwo“ platzieren, muss aber dann auch deren Mobilität für den jeweiligen Bedarfsfall und unter Bedachtnahme auf die erforderliche Zeit gewährleisten.

Lufttransportkapazität wäre ein probates Mittel, um rasch und auch in entfernten Einsatzorten wirksam werden zu können. Wobei die Frage der sonstigen Mobilität für die Verbände des Bundesheeres sich als „nicht zu diskutieren“ darstellt. Es käme ja auch niemand auf die Idee, der Feuerwehr oder den Rettungsdiensten zu sagen: „Ihr bekommt leider keine entsprechenden Fahrzeuge, macht eure Arbeit zu Fuß!“

Zusammenfassend kann man sagen: Die Einsatzmöglichkeiten des Bundesheeres sind vielfältig und gehen weit über das rein Militärische hinaus. Von Regierung und Gesetzgeber ist zu verlangen, dass man sich an den Aufgabenstellungen für das Bundesheer und deren Komplexität orientiert und dann bewusst entscheidet.

Klar ist: Das Bundesheer braucht Hubschrauber nicht, um eingeschlossene Gäste auszufliegen, sondern um rasch und verlässlich Einsatzkräfte und Material an entsprechende Orte bringen zu können. Das Bundesheer benötigt spezielle, geländegängige Fahrzeuge nicht, um damit spazieren zu fahren, sondern um auch unter schwierigsten Bedingungen und abseits von Straßen mit entsprechenden Kräften wirksam werden zu können. Damit werden aber auch die Rettung von Verletzten oder betroffenen Zivilpersonen möglich.

Die Komplexität all dieser Zusammenhänge muss durch Regierung und Gesetzgeber in einem Lösungspaket „Sicherheit für Österreich“ zusammengefasst und geregelt werden. Das ist möglich, wenn man sich darum bemüht, auf die Fachleute hört und sich der Verantwortung für die Sicherheit Österreichs und der in unserem Land lebenden Menschen bewusst ist.

Dass seitens des Bundesministeriums für Landesverteidigung ein „Weißbuch“ erstellt wird, wo die Erfordernisse im oben angesprochenen Sinne klar dargestellt werden sollen, ist begrüßenswert. Wir hoffen, dass es für die künftige Bundesregierung und vor allem für den Nationalrat eine Basis für sinnvolles und verantwortungsbewusstes Handeln im politischen Konsens wird.