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Presseaussendung 20190621

Interessensgemeinschaft der Berufsoffiziere begrüßt klare Worte des Verteidigungsministers

Verantwortung der politischen Parteien und des Nationalrates wird immer deutlicher

Die Interessensgemeinschaft der Berufsoffiziere (IGBO) begrüßt die klaren Worte von Verteidigungsminister Mag. Starlinger zur Einsatzbereitschaft des Bundesheeres und sieht sich dadurch in ihrer bisher immer wieder artikulierten Meinung bestätigt.

Es ist zu befürchten, dass es aufgrund fehlender finanzieller Mittel und der Gefahr, dass wichtige Entscheidungen für das Bundesheer nicht wie angekündigt jetzt, sondern erst später getroffen werden können, zu einem völligen Zusammenbruch von großen Teilen des Bundesheeres kommt.

Das führt aber auch zu Verunsicherung jener, die durch ihre Tätigkeit im Bundesheer Österreich dienen wollen, dies durch finanziell bedingte Mängel jedoch nur unbefriedigend können. Wer aber in seiner Tätigkeit keine Zufriedenheit erfährt, der sucht sich eine andere Betätigung. Der Verlust von qualifiziertem und teuer ausgebildetem Personal bedeutet eine zusätzliche und lange Minderung der Leistungsfähigkeit. Die Einsatzbereitschaft des Bundesheeres wird dadurch zusätzlich gravierend reduziert.

Jede weitere und deutliche Verzögerung dringender Beschaffungen, die für die Einsatzbereitschaft des Bundesheeres zwingend erforderlich sind, führt zu gravierenden Einbußen bei der Leistungsfähigkeit und steht im krassen Widerspruch zu den in der Bundesverfassung festgelegten Aufgaben des Bundesheeres.

Darüber hinaus wären auch zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, die dem Bundesheer einen ökonomischen und autonomen Betrieb erlauben. Reparaturen und z. B. „Pickerlüberprüfungen“ können auch durch das Bundesheer selbst durchgeführt werden, anstatt viele Euros an private Firmen bezahlen zu müssen. Derartige Ausnahmeregelungen für das Bundesheer etwa in der StVO würden keine Mehrkosten bedeuten.

Wir fordern Nationalrat und Bundesregierung daher neuerlich auf, sich geschlossen und klar zu ihrer direkten Verantwortung für die Verteidigungsfähigkeit der Souveränität Österreichs zu bekennen, rechtzeitig die erforderlichen Beschlüsse zu fassen und dem Bundesheer jene finanziellen Mittel und jenen rechtlichen Rahmen zur Verfügung zu stellen, die zur ökonomischen Erfüllung der verfassungsmäßigen Aufgaben erforderlich sind