Text: C. Gössl / Fotos: J. Möseneder
Tag der Wehrpflicht
150 Jahre Wehrpflicht in Österreich
5 Jahre Wehrpflicht-Volksbefragung
Der traditionelle Tag der Wehrpflicht fand – wie jedes Jahr – am 20. Jänner statt. Und als bedeutender Erfolg durfte festgestellt werden: Die Parlamentsparteien sind sich über eine ausreichende Budgetierung des Bundesheeres einig und stehen selbst einer Debatte über die Wiedereinführung des Modells „6+2“ offen gegenüber.
Vor fünf Jahren sprach sich die österreichische Bevölkerung mit etwa 60% Zustimmung für die Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht aus. Heute kann gesagt werden, dass dieses Ereignis den ersten Schritt einer wehrpolitischen Bewusstseinsänderung in Österreich darstellte. Eine Trendwende wurde eingeleitet, an deren Entwicklung die Plattform Wehrhaftes Österreich von Anfang an maßgeblich beteiligt war und weiterhin ist; nicht zuletzt deshalb, da ihre Vertreter mit Beharrlichkeit und Prinzipientreue im steten Diskurs mit Vertretern aus Politik und Militär die Probleme im Sicherheitssektor thematisierten. So auch bei diesem Tag der Wehrpflicht, der im Haus der Industrie unter dem Themenkreis „150 Jahre Wehrpflicht in Österreich – 5 Jahre Wehrpflicht-Volksbefragung“ als eine der ersten Veranstaltungen des Jubiläumsjahres 2018 stattfand.
Bei dieser Veranstaltung fanden sich etwa 330 Personen ein, allen voran die Vertreter der politischen Parteien, insbesondere die Diskussionssteilnehmer NRAbg. Mag. Michael Hammer (amtsführender Vorsitzender der Parlamentarischen Bundesheerkommission und Mitglied im Landesverteidigungsausschuss, ÖVP), NRAbg. Dr. Reinhard Bösch (Vorsitzender des Landesverteidigungsausschusses, FPÖ), NRAbg. Rudolf Plessl (Mitglied des Landesverteidigungsausschusses, SPÖ) sowie Bundesminister a.D. Dr. Friedhelm Frischenschlager (Mitglied der Parlamentarischen Bundesheerkommission, NEOS). Unter den Gästen befanden sich außerdem weitere höchste Repräsentanten aus Politik und Militär, wie der Generalsekretär im BMLV Dr. Wolfgang Baumann und Staatssekretär DDr. Hubert Fuchs. Die militärischen Ehrengäste wurden vom stvChGenStb GenLt Bernhard Bair angeführt. Ein Bläserensemble der Gardemusik gab der Veranstaltung einen festlichen Rahmen.
Zusammenarbeit über die Ressortgrenzen hinaus
Generalsekretär Dr. Baumann übermittelte in seinen Grußworten die besten Wünsche des neuen Verteidigungsministers Kunasek, der leider nicht selbst am Tag der Wehrpflicht teilnehmen konnte. Er betonte, dass die Ressortführung um eine enge Kooperation mit den wehrpolitischen Vereinigungen und der Opposition zur positiven Gestaltung des Bundesheeres bemüht ist, geht das Thema der Landesverteidigung doch auch die gesamte Nation etwas an. Beim neuen Bundesminister treffen viele Forderungen der Plattform auf positive Resonanz. Der Erhalt des Militärrealgymnasiums - als eines der geplanten Leuchtturmprojekte für 2018 - zeugt beispielsweise davon, dass das Sicherheitsbewusstsein positiv in der Gesellschaft und in der Bildungslandschaft verankert werden soll, was klar einer Forderung der Plattform entspricht. Wie der Generalsekretär jedoch selbst betonte, werden diese positiven Absichten von einer ausreichenden Budgetierung des Verteidigungsministeriums abhängen, die nicht unumstößlich gesichert erscheint. Die eingeleitete Trendwende ist somit noch lange nicht gesichert!
Wehrpflicht im Laufe der Zeit
Oberst HR Dr. Christian Ortner, Direktor des Heeresgeschichtlichen Museums, referierte über die historischen Hintergründe der Wehrpflicht in Österreich, beziehungsweise Österreich-Ungarn. Dabei unterstrich er, dass der Gedanke einer „Volksarmee“ weit älter als das Wehrgesetz 1868 ist, auf welches das Jubiläumsjahr Bezug nimmt. So wurde beispielsweise 1808 die Landwehr in Österreich eingeführt. Auf regionaler Ebene konnte etwa auch bereits durch das Landlibell von 1511 in Tirol und Vorarlberg von einer Wehrpflichtigenarmee gesprochen werden. Im 18. Jahrhundert erkannte man in den Kriegen gegen das revolutionäre Frankreich den Nachteil einer Freiwilligenarmee (d.h. Rekrutierung durch Werbung), da der kriegsnotwendige Stand an Soldaten nicht durch reine Freiwilligkeit gedeckt werden konnte. Die Idee der levée en masse fand somit auch in Österreich Einzug – anfänglich jedoch nur in Form einer Evidenzhaltung und noch mit einer erheblichen Anzahl an ausgenommenen und privilegierten Personenkreisen (so war das Loskaufen und das Stellen eines Stellvertreters beispielsweise möglich). Erzherzog Johann erwog in der darauffolgenden Ära der napoleonischen Kriege die Idee einer allgemeinen Wehrpflicht: „Die Verteidigung wird zu einer nationalen Angelegenheit“, wie Ortner es formulierte; eine Auffassung, wonach es eine allgemeine staatsbürgerliche Pflicht eines jeden sei, zur Verteidigung des Vaterlandes bereitzustehen. Es blieben jedoch im Laufe der nächsten Jahrzehnte weiterhin vielerlei Ausnahmen und Privilegien bestehen und die Dienstzeiten wurden immer wieder geändert.
Nach den schweren außenpolitischen Rückschlägen von Solferino 1858 und Königgrätz 1866 (bei denen der schlechte Ausbildungsstand der Soldaten zu einem erheblichen Grad die Niederlagen begünstigte) war die Habsburgermonarchie auch zu innenpolitischen Zugeständnissen genötigt. Nach der Konstituierung und dem Ausgleich mit Ungarn wurde eine Reform des Heerwesens eingeleitet, in der eine allgemeine und persönliche Wehrpflicht eingeführt wurde – das Wehrgesetz 1868. Die Wehrpflicht bestand aus drei Jahren Aktivdienst (Kriegsmarine vier Jahre), im Anschluss sieben Jahre Reserve, der zwei Jahre in der Landwehr folgten (in Summe 12 Jahre Wehrpflicht). Es gab kaum Befreiungen, wobei die tatsächliche Einberufung zum Aktivdienst wiederum nicht jeden traf, sondern gelost wurde; die nicht-gelosten kamen nach einer Kurzausbildung in die so genannte Ersatzreserve. Interessant ist auch, dass alle Wehruntauglichen pro Jahr einen nach sozialen und wirtschaftlichen Verhältnissen gestaffelten Geldbetrag als Wehrtaxe zu entrichten hatten.
Doch im Verlauf der Zeit folgte das, was schon so oft in der Politik Österreichs geschah und in der darauffolgenden Zukunft noch etliche Male folgen sollte: „Das Militär und die Ergänzungsgesetze werden in den Strudel der Innenpolitik hineingerissen, vor allem des Dualismus“, wie es Ortner treffend zum Ausdruck brachte. Das Wehrgesetz wurde im Laufe der Zeit mehrmals novelliert. 1890 wurde auf permanente Rekrutenzahlen umgestellt, die von beiden Reichsteilen auf 10 Jahre genehmigt werden mussten. Ungarn blockierte ab 1912 jegliche Kapazitätssteigerungen, mit der Folge, dass 1912 abermals ein neues Wehrgesetz eingeführt werden musste (zwei Jahre Aktivdienst, zehn Jahre in der Reserve, anschließend im Landsturm). Das wehrpolitische Chaos und die sich ständig ändernden Strukturen dieser Jahre hatten zur Folge, dass nur 29% der Stellungspflichtigen tatsächlich einberufen wurden (der Rest ging in die Ersatzreserve oder war untauglich – im Vergleich dazu hatte Frankreich 86% Assentierung). Hochgerechnet auf die Gesamtbevölkerung wurden nur 0,27% der Gesamtbevölkerung einer militärischen Ausbildung unterzogen (damit war Österreich-Ungarn das Schlusslicht in Europa), weshalb bei Kriegsausbruch 1914 auf einen ausgebildeten Soldaten sechs wenig bis gar nichtausgebildete Soldaten kamen. Das erklärt die ungeheuerlichen Verluste der ersten vier Kriegsmonate, in denen von 2,5 Mio. Mann Mobilmachungsstärke 1,1 Mio. ausfielen.
Geschichte, die uns als mahnendes Vorbild dienen sollte.
Rechtliche, militärische und staatspolitische Dimension der Wehrpflicht
Brigadier Dr. Peter Fender, Generalsekretär der Plattform und Präsident der Offiziersgesellschaft Niederösterreich, beleuchtete die rechtlichen und staatspolitischen Aspekte der Wehrpflicht und begann seine Rede mit drei Thesen:
- „Wehrpflicht ist nicht gleich der Grundwehrdienst“,
- „Ohne Wehrpflicht sind die verfassungsmäßigen Aufgaben des Bundesheeres nicht erfüllbar“,
- „Ohne Wehrpflicht gibt Österreich die Bewältigung einer ernsthaften Krise auf.“
In Österreich ist man vom 17. bis zum 50. Lebensjahr wehrpflichtig (also 33 Jahre); Kaderpersonal bis zum 65. Jahre. Zur Wehrpflicht gehören die Stellungspflicht, die Pflicht zur Leistung von Präsenzdiensten und die Pflicht in der Reserve und im Milizstand zu dienen. Zu diesen Pflichten gehört somit neben dem Grundwehrdienst prinzipiell auch die Pflicht zu Truppenübungen. Im Gegensatz zu den früher existierenden, verpflichtenden Truppenübungen für alle (Modell 6+2), wird die Einberufung der Mannschaft jedoch nicht vollzogen. Für Fender ist es deshalb völlig klar, dass „eine Wiedereinführung von regelmäßigen Wiederholungsübungen für alle mob-beorderten Soldaten dringend notwendig wäre!“
In weiterem Verlauf seiner Rede führte Fender aus, dass im Falle einer Krise, beziehungsweise eines Einsatzes neben dem Aufschubspräsenzdienst und außerordentlichen Übungen, insbesondere der Einsatzpräsenzdienst eine bedeutende Rolle einnimmt. In diesem Falle können Wehrpflichtige zu allen drei Inlandseinsatzarten (Militärische Landesverteidigung, Sicherheitspolizeilicher Assistenzeinsatz und Katastrophenassistenz) „zeitlich und mengenmäßig unbegrenzt“ herangezogen werden. „Das ist der absolute Kern der Wehrpflicht!“, wie Fender betonte, da zur Bewältigung einer Krise ein sehr großes Personalreservoir erschlossen werden kann, welches bei anderen Wehrmodellen nicht zur Verfügung stehen würde. In diesem Zusammenhang ist auch das Leistungsrecht von entscheidender Bedeutung, das Fender als die „Wehrpflicht für Sachen“ aller Art bezeichnete.
Einer Berufsarmee steht auf der einen Seite auf Grund der erhöhten Personalkosten und auf der anderen Seite auf Grund der unregelmäßigen und generell zu geringen Rekrutierung deutlich weniger Personal zur Verfügung als einer Wehrpflichtigenarmee. Als praktisches Bespiel beschrieb Fender Erfahrungen der Bundeswehr, für die selbst das Abstellen einer Wache bei militärischen Liegenschaften ein Personalproblem aufwirft. Ihre Berufsarmee lukriert schlichtweg zu wenig Mann, um die eigenen Kasernen zu bewachen. Und gerade im Falle eines Einsatzes zum Schutz kritischer Infrastruktur ist eine hohe Personalstärke unbedingt erforderlich (insbesondere zur Ablöse bei längerer Einsatzdauer). Ein weiterer Vorteil der Wehrpflichtigenarmee ist gerade die enorme Anzahl an Reservisten, die im Falle einer ernst zu nehmenden Krise herangezogen werden können. In Österreich sind etwa eine Million Männer wehrpflichtig, aus denen in Krisenfällen auch Experten aller Art flexibel herangezogen werden können. Bei einer Berufsarmee wäre das nicht möglich.
Nicht zuletzt bewahrt die Wehrpflicht davor, dass das Thema der Landesverteidigung zu einem gesellschaftlichen Randgruppenphänomen – wie etwa die Justizwache - verkommt. Fender schlussfolgert deshalb: „Nur die allgemeine Wehrpflicht stellt das Wehrbewusstsein sicher!“ und „nur mit der Wehrpflicht sind die verfassungsmäßigen Aufgaben des Bundesheeres erfüllbar. Nur die Wehrpflicht garantiert die Sicherheit Österreichs.“
Die Plattform präsentiert ihre Forderungen
Die Präsidenten der Plattform präsentierten im Anschluss ihr Positionspapier, das im Sommer 2017 in Vorbereitung auf die Bildung einer neuen Bundesregierung ausgearbeitet worden ist. Im Zuge dieser Präsentation wurde aus dem aktuellen Militärstrategischen Konzept 2017 zitiert:
„Mit den bisherigen finanziellen und personellen Ressourcen ist das ÖBH nur zu einer ersten, aber nicht nachhaltigen Abwehr konventioneller Angriffe befähigt. Die finale Abwehr inklusive der Wiederherstellung der staatlichen Souveränität von konventionellen Angriffen ist nur durch das Eingreifen der internationalen Staatengemeinschaft möglich. Dies beinhaltet die Inkaufnahme des Risikos eines ‚eingefrorenen Konflikts‘ auf österreichischem Staatsgebiet. In Folge der Antizipation und Früherkennung müssen rechtzeitig entsprechende Maßnahmen zur Erhöhung der finanziellen und personellen Ressourcen und damit der konventionellen Abwehrfähigkeit des ÖBH getroffen werden.“
Dieser Befund ist erschreckend und verdeutlicht, dass die Forderungen der Plattform absolute Dringlichkeiten besitzen.
Die Kernforderungen sind:
- Das Bundesheer ist ein Milizheer, was konsequenterweise Grundwehrdienst und verpflichtende Milizübungen bedeuten muss. Die Plattform fordert daher die Wiedereinführung von verpflichtenden Truppenübungen in Form des „6+2“-Modells!
- Die Plattform bekennt sich zur Allgemeinen Wehrpflicht, welche für einen Kleinstaat das effektivste Wehrsystem darstellt.
- Anhand des Militärstrategischen Konzeptes 2017 und sicherheitspolitischer Analysen muss kritisch hinterfragt werden, ob die derzeitige Obergrenze von 55.000 Soldaten für die festgelegten Einsatzverfahren, wie „Schutzoperation“ (als Antwort auf hybride Bedrohungen) oder „Abwehroperation“ (als konventionelle Verteidigung) ausreichend ist. Die Plattform fordert daher, dass eine ausreichende personelle und materielle Ausstattung des Bundesheeres sichergestellt wird, um die Handlungsfähigkeit des Heeres zu gewährleisten.
- Eine etablierte Wehrgesinnung ist die Grundlage eines resilienten Staates und dessen Gesellschaft. Deshalb soll in Öffentlichkeit und Schulen ein Bewusstsein für die Komplexität der sicherheitspolitischen Herausforderungen geschaffen werden. Die Geistige Landesverteidigung ist daher zu reaktivieren und als Staatsziel zu deklarieren.
- Der Nationalrat muss die Umsetzung der Wehrgesetze und der nationalen Sicherheitsdoktrin durch Einforderung von Berichten und durch Truppenbesuche überprüfen. Erst dadurch kann die Grundlage einer Beurteilung geschaffen werden, ob die vorgesehenen Budgetmittel zur Erfüllung der festgesetzten Ziele ausreichen.
Die Plattform appelliert an die Bundesregierung und an den Nationalrat, die aktuellen Herausforderungen ernst zu nehmen und die daraus zu ziehenden Ableitungen mit Leben zu erfüllen! Denn so wie der Präsident des ÖKB, BR-Präsident a.D. Ludwig Bieringer betonte, ist „der Schutz seiner Bürger vor Bedrohungen (…) die wichtigste Staatsaufgabe!“
Das vollständige Positionspapier der Plattform Wehrhaftes Österreich ist abrufbar unter:
http://www.wehrhaftes-oesterreich.at/wer-sind-wir/forderungskatalog/
Parteien nähern sich Positionen der Plattform an
Im letzten Teil der Veranstaltung diskutierten Vertreter der Parlamentsparteien mit dem Vorsitzenden der Plattform, Brigadier Mag. Erich Cibulka, über relevante wehrpolitische Fragen. Vertreten waren NRAbg Mag. Michael Hammer (ÖVP), NRAbg Dr. Reinhard Bösch (FPÖ), NRAbg Rudolf Plessl (SPÖ) und BM a.D. Dr. Friedrich Frischenschlager (NEOS).
Allen Vertretern der Parlamentsparteien ist bewusst, dass sich die sicherheitspolitische Lage geändert hat und eine Stärkung der Sicherheitsarchitektur Österreichs erforderlich ist. Und wie schon der Allparteienbeschluss des Nationalrates im November 2015 gezeigt hat, besteht heute auch darüber Einigkeit, dass dem Bundesheer jene Budgetmittel gegeben werden müssen, die es braucht, um seine Aufgaben erfüllen zu können. Denn es „kann nicht sein, dass das Österreichische Bundesheer seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen kann, weshalb ein nationaler Schulterschluss notwendig war“, wie NRAbg Mag. Michael Hammer festhielt. So auch sein Koalitionspartner NRAbg. Dr. Reinhard Bösch, der meinte: „Bei der Sicherheit wird diese Bundesregierung die notwendigen Finanzmittel aufbringen, um die notwendigen Maßnahmen zu setzen, die uns die Zeit und die Herausforderungen abverlangen.“
In welchem Umfang und in welchen Schritten die Budgeterhöhung erfolgen soll, konnte nicht festgelegt werden. „Aufgabe bei den Budgetverhandlungen (ist es,) eine kontinuierliche, berechenbare Finanzierung für das ÖBH sicherzustellen! Und die beiden Koalitionsparteien haben sich auch darauf geeinigt!“ bestätige NRAbg. Dr. Reinhard Bösch. Diese berechenbare Steigerung kann sich jedoch auch über Jahre erstrecken – auch über die Legislaturperiode hinaus. Auch NRAbg Rudolf Plessl sieht die Notwendigkeit, diesen positiven Pfad vorzusetzen und die notwendigen Budgetmittel bereitzustellen. Ihm ist es dabei vor allem wichtig, dass dieses zusätzliche Budget auch wirklich bei der Truppe ankommt; geht es doch insbesondere darum, dass ausreichend und entsprechend ausgebildetes Personal für die Bewältigung der Aufgaben aufgeboten werden kann. Cibulka konnte somit festhalten, dass in Bezug auf eine ausreichende Budgetierung der nationale Schulterschluss hergestellt sei. An dieser Stelle wiederholte er die dezidierte Forderung der wehrpolitischen Verbände nach zumindest 1% des BIP als Budget für die Landesverteidigung. Denn für diese ist klar, dass erst ab diesem Betrag eine Gesundung der Wehrfähigkeit Österreichs gelingen kann.
Cibulka regte im Anschluss die Diskussion über die Rückkehr zum Modell „6+2“ mit verpflichtenden Truppenübungen an. Es ist beachtenswert, dass dieses Thema noch vor wenigen Jahren als politisches „No-Go“ angesehen wurde, bei dem alle Parteien die Sorge hatten, sich ruhmlos die Finger zu verbrennen. Heute sind die anwesenden Parteienvertreter einer diesbezüglichen Debatte deutlich aufgeschlossener. So Bösch: „Wir verschließen uns nicht vor dieser Diskussion ‚6 plus 2‘. Diese Bundesregierung wird, wenn es die Lage erzwingt, auch diesen Schritt setzen. Ich persönlich würde ihn heute setzen“, aber, wie er sagte: „Diese Entscheidung wird jetzt nicht fallen.“ Man versuche zurzeit das benötigte Personal vielmehr über Freiwilligenwerbung und Attraktivierungsmaßnahmen zu lukrieren. Auch sein Koalitionspartner steht einer Diskussion über das Modell „6+2“ offen gegenüber, meint jedoch auch, dass diese Frage aktuell keine Relevanz besitze. Er erteilte aber allen Alternativvorschlägen (wie z.B. „5+1“) eine klare Absage.
Ein Erfolg ist dies jedoch allemal! Denn bedenkt man, dass eine Gesprächsbereitschaft über die Wiedereinführung verpflichtender Truppenübungen bis vor kurzem nicht einmal bestand, kann das Aufbrechen dieses „No-Go“ nicht als wertvoll genug beurteilt werden. Die Parteienvertreter haben sich also deutlich an die Positionen der Plattform angenähert. Diese Gesprächsbereitschaft ist, wie es Cibulka formulierte, die „eigentliche Sensation!“ Selbst BM a.D. Dr. Friedhelm Frischenschlager, der sonst wehrpolitische Seitenwege befuhr (er erachtet generell die Wehrpflicht für obsolet und fordert eine Abkehr von der Hauptaufgabe der militärischen Landesverteidigung hin zu einer Berufsarmee mit starker EU-Ausrichtung. „Die KPE ist für mich der Kern der militärischen Kapazität des Bundesheeres! Diese sollte sich positiv entwickeln“. Die Obliegenheiten der Miliz sieht er weniger in der Landesverteidigung als vielmehr bei „anderen Aufgaben“, also insbesondere Katastrophenschutz), ist auch er der Meinung, dass es völlig sinnlos ist, Soldaten nach dem Grundwehrdienst einfach nach Hause zu schicken, ohne sie zu weiteren Übungen einzuberufen (er selbst plädiert jedoch für eine Berufsarmee mit freiwilliger Miliz).
Fazit:
Cibulka hielt somit abschließend fest:
- „Es gibt einen nationalen Schulterschluss bei einer positiven Finanzierung.
- Es gibt noch keinen Schulterschluss bei verpflichtenden Übungen.
- Aber es gibt mittlerweile die Bereitschaft zur Diskussion über das Modell 6 plus 2!“
Die Politik und das Ressort sind somit deutlich an die Positionen der Plattform herangerückt. Diese wird sich jedoch weiterhin für die Belange der österreichischen Verteidigungspolitik engagieren und ihre Positionen vertreten. Denn die aktuellen sicherheitspolitischen Veränderungen unserer Zeit verlangen ein handlungsfähiges Heer, beziehungsweise wie NRAbg. Mag. Hammer es formulierte:
„Es ist dem Bürger zusehends klar, dass es eine starke Landesverteidigung und damit ein starkes Bundesheer braucht!“
Und dafür setzt sich die Plattform ein.
Für ein sicheres Österreich!