Im Nachhang zu den Hinweisen auf eine seltsame Rechtsauffassung der Pers B nachstehende Informationen, die für uns alle interessant sind - weil es vielleicht uns selbst oder zum Beispiel unsere Kinder betrifft:
Wenn man einen akademischen Grad innerhalb der EU erwirbt " ist eine Anrechnung nicht mehr nötig, weil man diesen Grad mit den dazugehörigen Berufsberechtigungen in das andere EU-Land laut EU-Recht mitnehmen kann".
Nostrifikationen sind (innerhalb der EU) nur dann erforderlich, wenn dies für eine Berufsberechtigung im Inland zwingend erforderlich ist.
Nachzulesen in: BKA/RIS-VwGH. Geschäftszahl: 2004/10/0054