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Flüchtlingsbetreuung durch das Bundesheer ist kein „Assistenzeinsatz“

BMI könnte Hilfeleistung im Rahmen der Ausbildung beantragen

Die IGBO (Interessensgemeinschaft der Berufsoffiziere) verfolgt die aktuelle Flüchtlingsproblematik - wie alle Menschen - mit großer Aufmerksamkeit. 

Zur Erinnerung: Die Aufgaben des Bundesheeres sind in der Bundesverfassung klar definiert. Eine Gefährdung der Öffentlichen Sicherheit, die einen Einsatz des Bundesheeres rechtfertigt, ist nicht erkennbar. Daher kann eine „Assistenz“ des Bundesheeres für das BMI für Transport und Betreuung der Flüchtlinge bestenfalls eine „Hilfeleistung im Rahmen der Ausbildung“ sein, deren Kosten durch das BMI genauso bezahlt werden müssen wie die „Miete für Traglufthallen“. 

Eine Abschiebung der Kosten auf das Bundesheer grenzt nämlich schon an Verhöhnung. Denn wenn man dem Bundesheer alles wegnimmt, keine geeigneten Fahrzeuge für die Berufsausübung mehr beschaffbar sind, kein Geld für Betriebsmittel zur Verfügung steht, dann kann es nur als Verhöhnung gesehen werden, wenn man das Restgeld für die Aufgabe eines anderen Ministeriums und keinesfalls des Bundesheeres ausgeben soll! 

Wer seine Verpflichtungen auslagert, der muss das dafür erforderliche Geld zur Verfügung stellen. 

Wir helfen gerne, wenn andere nicht mehr können. Die IGBO fordert aber einen gesetzeskonformen und korrekten Umgang mit den Soldatinnen und Soldaten des Bundesheeres!