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Resolution der GÖD

 

Resolution

 

des Vorstandes der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst vom 19. Jänner 2015

 Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 11. November 2014 ist eine Gesetzesreparatur bezogen auf das gesamte Besoldungssystem auf Bundesebene notwendig geworden. Die derzeit gültige Vorrückungssystematik wurde vom EuGH als altersdiskriminierend erkannt.

 Daher muss das System „Vorrückungsstichtag“ auf Erfahrungszeiten umgestellt werden, wobei seitens des Finanzministers keine Möglichkeit gesehen wurde, strukturelle Mehrkosten budgetär zu verkraften.

 Seitens der GÖD wurden mehrere Lösungsvorschläge eingebracht, die allesamt nachteilsfrei für die Kolleginnen und Kollegen gewesen wären. Diese Lösungsvorschläge wurden von der Dienstgeber-Seite abgelehnt. Von der GÖD wurde auch auf die deutsche Situation hingewiesen; da eine europarechtskonforme Umstellung der Besoldungssysteme auch in Deutschland geboten war (sowohl der Bund, als auch die deutschen Bundesländer), hat sich der Vorschlag der GÖD in Hinblick auf diese europarechtskonforme Systematik angelehnt. Dieser GÖD-Vorschlag ist einfach administrierbar, in Deutschland erprobt und wäre jedenfalls nachteilsfrei. Leider hat das Bundeskanzleramt den GÖD-Vorschlag abgelehnt.

 

 Am 15. Jänner 2015, um 23.28 Uhr, wurde der GÖD erstmals ein Entwurfstext ohne Erläuterungen mit neuen Besoldungsverläufen übermittelt, der eine Zwangsüberleitung der Kolleginnen und Kollegen in die neue Struktur vorsieht. Nach erster Durchsicht des Entwurfes wurde das Bundeskanzleramt am 16. Jänner auf mehrere gravierende Mängel aufmerksam gemacht, doch leider hat die zuständige Staatssekretärin kein Mandat für weitere Verhandlungen erteilt.

 Somit ist festzuhalten:

 1. Der dem Parlament zugeleitete Entwurf weist zahlreiche sowohl systematische, inhaltliche als auch technische Mängel auf.

 2. Diese Mängel führen – entgegen getätigten Zusagen - zu erheblichen Verlusten in der Lebensverdienstsumme und zu direkten finanziellen und anderen Nachteilen unmittelbar nach der Überleitung. Das ist völlig inakzeptabel!

 3. Die vorgesehene Deckelung bei der Anrechnung von Erfahrungszeiten sowie Präsenz- und Zivildienstzeiten entspricht nicht der Judikatur des EuGH und ist daher europarechtswidrig.

 Die GÖD fordert daher:

  Die unverzügliche Fortführung der Verhandlungen, um das System so zu gestalten, dass jegliche Benach-teiligung von Kolleginnen und Kollegen beseitigt wird!

  Die Reparatur des ohne unsere Zustimmung eingebrachten Gesetzesentwurfes muss noch im ersten Halbjahr 2015 - unter Einhaltung einer ausreichenden Begutachtungsphase - erfolgen.

 Aus den oben angeführten Gründen lehnt die GÖD den Entwurf zur Regierungsvorlage in 454 d.B. ab.

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