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Leserbrief an Der Standard

Der Standard scheint grundsätzlich ein Printmedium zu sein, das guten Journalismus pflegt. Es passieren aber auch dieser Redaktion Fehler. Das wäre aus meiner Sicht nicht schlimm, hätte man den Mut, das auch einzugestehen und Leserbriefe dazu zu veröffentlichen.
Da dies aber unmöglich scheint, sei ihnen hier der Leserbrief des Obmannes dir IGBO an den Standard (als "offener Brief an den Autor eines Gastkommentares verfasst) zur Kenntnis gebracht:

Leserbrief Bezug: Gastkommentar des RA Dr. Johannes Margreiter aus Hall in Tirol im Standard vom Montag, 8. Oktober 2012, auf Seite 21

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt!

Es ist für mich unverständlich, Herr Doktor Margreiter, wie sie als junger Mensch mit abgeschlossenem Studium der Rechtswissenschaften ein offensichtlich rechtswidriges Verhalten ihres damaligen Vorgesetzten nicht erkennen konnten, ja, ihren Darstellungen folgend, sogar unterstützt haben. Damit haben sie sich eigentlich genauso schuldig gemacht, wie ihr „Hofrat im Militärkommando Tirol“.
Dies gilt sinngemäß auch für das Verhalten des „Vizeleutnant in der Grundausbildung“, dessen Alkoholkonsum durch sie offensichtlich geduldet worden ist.
Immer unter der Voraussetzung, dass die von ihnen geschilderte Sachlage auch stimmt.

Wenn sie dies heute öffentlich zur Sprache bringen ohne ihre Rolle dabei auch nur andeutungsweise anzuführen, dann bekommt ihre Argumentation für mich einen fahlen Beigeschmack, wirkt unglaubwürdig und eines Juristen unwürdig.

Ich selbst habe in 5 Jahren Tätigkeit als Kompaniekommandant und während meiner ebenso langen Bataillonskommandantenzeit viele junge Männer erlebt, die keine ausgebildeten Juristen waren und trotzdem in der Lage gewesen sind, auf Missstände aufmerksam zu machen, statt diese zu dulden oder zu unterstützen. Das war wertvoll und genau diese Art der Kontrolle scheint mir eine entscheidende Funktion der Wehrpflicht zu sein.

Die Wehrpflicht sollte in diesem Sinne auch für sie eine wertvolle Zeit gewesen sein. Weil sie ihnen vor Augen führt, dass persönlicher Mut und Gerechtigkeitsgefühl dazu gehören, die Einhaltung von Regeln in einer Gemeinschaft einzufordern und durchzusetzen.

Ich hoffe, dass sie als Rechtsanwalt nicht ebenso handeln, wie sie es damals als Rekrut gehalten haben. Sonst wären ihre Klienten wohl schlecht beraten. 

Obst i.R. Siegfried Albel MSc MSD eh.
Obmann der IGBO