Abberufungsbescheid aufgehoben, weil nicht rechtmäßig.
Mit Genugtuung hat die IGBO die Aufhebung des von HBM Mag. Darabos ausgestellten Abberufungsbescheides für General Mag. Entacher zur Kenntnis genommen. Diese Entscheidung einer unabhängigen Kommission bestätigt die bisherige Rechtsauffassung der IGBO neuerlich, nachdem schon die mündliche Abberufung als unrechtmäßig erkannt worden ist.
Fehler können immer und jedem passieren. Das ist aus Sicht der IGBO auch nicht der Kern des Problems. Weit bedenklicher findet die IGBO jedoch die auch in der ZIB 2 vom 7. November durch HBM Mag. Darabos gefundenen Worte, die ein zumindest seltsames Demokratieverständnis erkennen lassen.
Wenn sich Politiker in ihrem Handeln und Wollen nicht auf Gesetze berufen sondern ausschließlich auf ihre Meinung und ihren Willen, dann hat das keinen Bezug mehr zur Demokratie!
Daher ist es aus Sicht der IGBO dringend erforderlich, HBM Mag. Darabos daran zu erinnern, dass auch er einen Eid auf die Österreichische Bundesverfassung abgelegt hat und und dem österreichischen Volk verpflichtet ist. Der Herr Bundeskanzler ist aufgerufen, die Einhaltung dieses Eides einzufordern.