„Was Du nicht willst, das Dir man tu, das füg auch keinem andern zu!“
Dieser alte Spruch, den mir meine Mutter als Kind immer wieder sagte, wird meiner Ansicht nach immer bedeutender.
Nicht nur, dass man allgemein schon seit Jahren eine sich ständig verdeutlichende „soziale Kälte“ beklagt (zuletzt auch Wahlkampfthema einer der großen österreichischen politischen Parteien), so scheint die ständig zunehmende Ressourcenverknappung ganz allgemein zu einer Verschlechterung des Umganges auch zwischen den Ethnien und den Staaten zu führen. Jene, die „etwas haben“ wehren sich zunehmend und mit immer „schlechteren“ Methoden dagegen, dass auch andere dies erlangen.
Wohin führt dieses Verhalten? Zu verhärteten Fronten. Zur Notwendigkeit, immer härtere Wege zu beschreiten, um etwas doch erreichen zu können, bis hin zur vermeintlichen Notwendigkeit, Gewalt anwenden zu müssen.
Wobei die Frage der Legitimation natürlich in beiden Richtungen, also für jene, die „ihr Recht (auf Besitz)“ verteidigen und jene, die „ihr Recht (auf Fortschritt und Weiterentwicklung)“ erkämpfen wollen zu diskutieren ist.
Es sitzen aber jene, die Fortschritt und Weiterentwicklung für alle verlangen wohl „am längeren Ast“, scheint mir. Nicht nur, dass sie die demokratische Mehrheit darstellen, sie können sich auch auf Menschenrechte und andere verbindliche internationale Abkommen stützen wie zum Beispiel die einschlägigen Dokumente des Bolognia-Prozesses.
Daraus resultiert etwa die Forderung der IGBO, dass man Maturanten mit einem anschließenden Studium (wie immer das früher geheißen hat oder heute benannt wird) eine höhere Qualifikation zuerkennen muss als eben der eines Maturanten. Und im Sinne einer zweckorientierten Weiterentwicklung hat in allen Bereichen der Fortbildung oder Weiterbildung auch immer eine Steigerung der Qualifikation der Betroffenen zu erfolgen, sonst handelt man als Organisation oder Organisator unökonomisch.
Eine Steigerung der Qualifikation muss aber auch deutlich gemacht werden. Und das erfolgt nicht dadurch, dass man Personen von bestimmten Funktionen ausschließt oder zwar eine bestimmte Ausbildung vorschreibt aber diese dann nicht etwa durch ein entsprechendes Einkommen honoriert.
Die IGBO verlangt daher eine Neuregelung der Bezüge für die Berufsoffiziere, die diesen Aspekten genauso gerecht wird wie sie auch den klugen grundsätzlichen Richtlinien für Personalentwicklung und Personalsteuerung in unserem besonderen Berufsfeld entsprechen müssen.