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Bachelors aufgepasst!

Das derzeitige Dienstrecht der Beamten
basiert auf "hellseherischen Fähigkeiten".

UTl.: Alleine der Studienabschluss
macht den Erfolg im Beruf nicht vorhersagbar!

 

Nach langer Zeit scheint nun die für Beamte zuständige Bundesministerin Heinisch-Hosek den Forderungen der GÖD und politischen Absichtserklärungen dazu (siehe IGBO-Nachrichten 1102, Seite 9) entsprechen zu wollen. Zumindest ist das aus einem Bericht der Zeitung „Der Standard“ vom 26. September 2011 auf Seite 6 zu entnehmen.

 

Conrad Seidl berichtet in dieser Publikation, dass Bundesministerin Heinisch-Hosek einen Lösungsvorschlag zu diesen Fragen hat und künftig für Absolventen / Absolventinnen von Bachelor-Studiengängen eine Einstufung zwischen B („Maturant“ und A („Akademiker“) anbieten will.

 

Dieser Vorschlag brächte  zwar eine Besserstellung für Bachelors gegenüber der derzeitigen Rechtslage, bedeutet aber, dass in weiterer Folge genau festgelegt werden müsste, welche Arbeitsplätze dieser neuen Besoldungsgruppe zuzuordnen sind.

Darüber hinaus würde der zusätzliche für diese neue Besoldungsgruppe erforderliche Verwaltungsaufwand mit Sicherheit zusätzliche Kosten verursachen.

 

Die Absolventen / Absolventinnen von Bachelor-Studiengängen würden bei diesem Vorschlag aber keinesfalls die Anerkennung als Akademiker gewinnen, sondern eben nur eine solche als „Schmalspur-Akademiker“, wie Conrad Seidl treffend anmerkt. Eigentlich eine Herabwürdigung seitens „der Politik“ für Bachelors und deren Ausbildungsstätten, die andererseits aber von genau dieser angehalten sind, Bachelor- Studiengänge anzubieten.  

Denn der Vorschlag der Bundesministerin negiert die Leistung des / der Betroffenen bei der Ausübung ihres Berufes, ist beinahe leistungsfeindlich.

 

Jedenfalls erscheint es unzulässig, aus dem Vorhandensein eines bestimmten Studienabschlusses alleine schon darauf schließen zu wollen, dass die Berufsausübung erfolgreich sein wird. Genau das aber macht das derzeitige System, indem Bachelors auch bei der Verwendung auf Akademiker-Arbeitsplätzen einen geringeren Gehalt gezahlt wird als Magistri. Soll ein „guter Bachelor“ jedenfalls weniger verdienen als ein „schlechter Master“?

 Die GÖD lehnt den Vorschlag daher zu Recht ab und fordert weitere Verhandlungen (siehe Berichterstattung im Der Standard vom 27.09.2011). Eine Zementierung der derzeitigen Regelung stellt auch aus Sicht der IGBO keinen Weg in die Zukunft dar!

 

Die IGBO schlägt daher folgende Lösung für diese Frage vor:

1)      Jeder Absolvent / jede Absolventin eines Hochschulstudiums ist gleich zu behandeln – egal welcher akademische Grad damit erworben wird.

2)      Für jede Funktion eines Akademikers / einer Akademikerin im Öffentlichen Dienst müssen eine Eignungsfeststellung und eine Probezeit gelten. Wenn diese Fragen positiv beantwortet werden können, dann darf es keinen Unterschied zwischen Bachelors und Magistri beziehungsweise Doktores geben. Einen derartigen Unterschied gibt es schon heute zwischen Magistri und Doktores zu Recht nicht.

3)      Eine Berücksichtigung besonderer Ausbildungen kann nur im Wege von Arbeitsplatzbeschreibungen erfolgen. Dort wäre festzuhalten, ob für bestimmte Funktionen eine gewisse Vertiefung des Wissens durch weiterführende Studien oder sogar wissenschaftliches Arbeiten notwendig ist.

 

Nur das Einfache hat Erfolg!

Daher: Keine zusätzlicher Verwaltungsaufwand, alle Hochschul-Absolventen / -Absolventinnen in der gleichen Besoldungsgruppe und überprüfen, ob die Eignung und der Erfolg im Berufsvollzug gegeben sind. Letzteres ist bei den Offizieren des Bundesheeres heute schon Standard. 

 

Die IGBO verlangt, dass auch der erste Punkt für Absolventen und Absolventinnen der Theresianischen Militärakademie uneingeschränkt gelten muss!