Interessensgemeinschaft der
Berufsoffiziere (IGBO)
Burgplatz 1
2700 WIENER NEUSTADT am 20.02.2011
Beschwerde
Verein zur Selbstkontrolle der
Österr. Presse - Österreichischer Presserat
Wiedner Gürtel 10 per Email an: 1040 Wien
Geschätzte Damen und Herren!
Namens des Vorstandes der Interessensgemeinschaft der Berufsoffiziere (IGBO) und persönlich erhebe ich Beschwerde gegen die in der Kronen Zeitung vom 12. Februar 2011, Nr. 18.243, Niederösterreich-Ausgabe erfolgte Berichterstattung auf Seite 2 unter dem Titel „Politik inoffiziell von Peter Gnam“, weil eine Verletzung des auf Ihrer Website ersichtlichen Ehrenkodex in mehreren Punkten gegeben zu sein scheint.
Begründung:
Es wird im ersten Absatz des betroffenen Artikels und von Herrn Gnam behauptet, dass es seitens der IGBO unter meiner Führung eine „Treibjagd“ auf den Militärkommandanten von Wien gäbe und ihm in einem „Auszug aus einer Kampfschrift“ „der Rücktritt nahegelegt werde“.
Wahr ist, dass es in einer OTS-Aussendung Kritk am Militärkommandanten deshalb gegeben hat, weil dieser den Beamtenstatus für Soldaten kritisiert hat, obwohl er selbst Beamter ist. Er wurde auch nicht zum Rücktritt aufgefordert sondern dazu, seinen Beamtenstatus aufzugeben. Siehe www.ots.at.
Die Darstellung durch Herrn Gnam entspricht in einem hohen Maße nicht den Tatsachen, stellt aber vermeintlich Tatsachen dar und ist jedenfalls nicht eindeutig als „persönliche Meinung“ des Autors deklariert. Durch die gewählten Begriffe „Treibjagd“ sowie „Kampfschrift“ werde ich selbst und die Offiziere insgesamt pauschal verunglimpft und diffamiert.
Im zweiten Absatz des betroffenen Artikels unterstellt der Autor, dass die Offiziere des Bundesheeres lediglich an gleichsam persönlichen Dienstleistungen der Wehrpflichtigen Interessiert seien, weil dies das Leben für höhere Dienstgrade erst so richtig schön mache.
Mit diesen Äußerungen verletzt der Autor meine und die persönliche Würde jedes einzelnen Offiziers des Bundesheeres, unterstellt jedem von uns rechtswidriges Verhalten und diffamiert, verunglimpft, ja verspottet uns pauschal als „einzige Nutznießer der Wehrpflicht“.
Wahr ist, dass es in den Kasernen des Bundesheeres praktisch keine Sozialräume mehr für die Personengruppe Offiziere gibt, sondern dass fast durchwegs die Sozialeinrichtungen für alle Personengruppen des Bundesheeres zugänglich sind („Cafeterias“). Wahr ist, dass es in diesen Sozialeinrichtungen bereits weitgehend Selbstbedienung gibt und kaum noch serviert wird. Dies gilt vor allem für die Küchen des Bundesheeres, die primär deshalb betrieben werden müssen, weil den Wehrpflichtigen eine entsprechende Verpflegung als Teil der Entschädigung für ihre Dienstleistung an der Republik gesetzlich zusteht. Dass auch das Kaderpersonal des Bundesheeres und damit auch die Offiziere gegen Bezahlung an der Truppenverpflegung teilnehmen können, ist – wie es in anderen Betrieben auch „Kantinen“ gibt – eine freiwillige Sozialleistung des BMLVS. Dies alles hätte bei sorgfältiger Recherche daher zumindest angeführt oder bedacht werden können.
Ich erkläre, dass im Falle der Zustimmung des beschwerten Mediums/Journalisten zu einem Verfahren vor dem Presserat auf weitere rechtliche Schritte in dieser Causa verzichtet wird.
Hochachtungsvoll!
Siegfried Albel, MSc MSD, Obst m.p.
Obmann der IGBO