http://derstandard.at/1297215964771/Kommentar-der-anderen-Widerspricht-Zivilcourage-dem-Loyalitaetsgebot
"Wer Beamten abverlangt, sich dem "Primat" der Politik zu unterwerfen, hat das Legalitätsprinzip nicht verstanden!
Rechtskundliche Anmerkungen zur Abberufung von Generalstabschef Entacher durch Minister Darabos.
Die Abberufung von Generalstabschef Entacher von seiner Funktion im Verteidigungsministerium durch Minister Darabos ist ein aktuelles Beispiel dafür, was alles passieren kann, wenn die Pole im Spannungsfeld "Tagespolitik" gegenüber "staatstragender Verwaltung nach den Grundsätzen des in der Bundesverfassung verankerten Legalitätsprinzips" zu weit auseinanderdriften.
Bei einer Bestandsaufnahme des "Vorfalles" aus dem Blickwinkel des geltenden Staatsrechtes müssen in diesem Zusammenhang die kolportierten Aussagen zum "Primat" der Politik sowie zur notwendigen "Loyalität" einem Vorgesetzten gegenüber und zur "Störung" des Vertrauensverhältnisses zunächst verwundern. Weder kommt eine Regelung zum "Primat" der Politik im Bundesverfassungsgesetz vor, noch eine Forderung nach uneingeschränkter Loyalität (diese mag mancher aus der Weisungsgebundenheit ableiten, eine so weitgehende "Loyalität", dass man alles persönlich für gut finden müsste, was ein Vorgesetzter will, würde allerdings grundrechtliche Schranken sprengen und kritisches Denken verunmöglichen). Bei der Bezugnahme auf ein "Vertrauensverhältnis" wird impliziert, dass fachliche Kritik dazu geeignet wäre, ein Vertrauensverhältnis zu zerstören. Genau das Gegenteil sollte aber der Fall sein.
Bei näherer Betrachtung scheinen die Aussagen zum "Primat" der Politik aber gleichsam die Funktion eines Scheinwerfers zu erfüllen, der die "Realverfassung" ins Rampenlicht rückt.
Primär ist festzuhalten, dass Beamte nicht von Politikern angestellt werden, sondern vom Staat Österreich, etwa in Form der jeweiligen Gebietskörperschaft. Es ist davon auszugehen, dass Herr Generalstabschef Entacher viele Jahre, bevor Herr Darabos Verteidigungsminister geworden ist, in den Bundesdienst eingetreten ist und seinen Amtseid auf die Österreichische Verfassung geleistet hat. Was sagt uns das?
Ein Österreichischer Beamter ist verpflichtet, seine Aufgaben auf der Grundlage von geltenden (Verfassungs-)Gesetzen wahrzunehmen. Diese Verpflichtung ist er seinem Arbeitgeber gegenüber, in konkreten Fall dem Bund, eidesstattlich eingegangen, und nicht einem bestimmten Politiker gegenüber. Ein Minister ist Staatsdiener wie ein Beamte auch, eben als "Oberstes Organ", als Leiter einer Behörde.
Nun wechseln die Minister häufig von der einen Legislaturperiode zur anderen, und mit ihnen die jeweiligen (partei)politischen Ziele. Die Verpflichtungen der Beamten und die öffentlichen Aufgaben der Behörde ändern sich aber nur insoweit, als Änderungen in den geltenden rechtlichen Bestimmungen eingetreten sind.
Der politische Gestaltungswille, dem sich Minister wohl oder übel verpflichtet sehen, schafft hier insofern ein Spannungsverhältnis, als politisch oft "Neues" oder zumindest "Anderes" gewollt wird, das aber erst in Gesetzesform beschlossen werden muss bzw. müsste, um für die Beamten zum Entscheidungskriterium für ihr amtliches Handeln zu werden. Auch um in diesem Spannungsverhältnis nicht unter die Räder zu kommen, ist die berufliche Stellung von Beamten mit besonderen Schutzvorschriften ausgestattet. Diese Regelungen dienen in erster Linie nicht dem einzelnen Beamten, sondern der "Objektivität" und sind als "Schutzschild" der Verwaltung und damit auch der Bürger/innen insgesamt gegenüber Willkürakten gedacht.
Wenn man sich diese Rahmenbedingungen vor Augen hält, wird schnell klar, dass gemäß geltendem Recht für jeden Beamten die Loyalität zu den geltenden Gesetzen und zum Staat Österreich Vorrang vor (partei-)politischen Wünschen haben muss. Die Loyalität muss gegenüber dem Staat, den BürgerInnen, gelebt werden, aber nicht gegenüber den (partei)politisch, an der Änderung von bestehendem (Verfassungs-)Recht erst vorbereitend agierenden Politikern. Deren Pläne für "gut" zu befinden kann in einer Demokratie, in der es Grundrechte wie das der Meinungsfreiheit gibt, niemandem, auch nicht per "Weisung", aufgezwungen werden.
Um nicht missverstanden zu werden - natürlich dürfen Politiker (innerhalb gewisser grundrechtlicher Schranken) an der Änderung unseres Rechtssystems arbeiten, aber bis die Gesetzgebungsorgane Änderungen bewirkt haben, sind diese politischen Absichten unverbindliche Pläne der einen oder anderen Gruppe, die die aktuelle staatliche Verwaltung eigentlich nicht besonders betreffen (dürfen). Vielmehr wäre in einer gelebten Demokratie von den Politikern ein breiter, sachlicher Diskurs, insbesondere auch mit allen interessierten Bürgern zu bewerkstelligen, bevor Entscheidungen vorbereitet werden.
Akt der Zumutung
"Im konkreten Fall kann man fast den Eindruck gewinnen, dass allein schon die Tatsache, dass eine Partei etwas plant, insbesondere auch für staatstragende Beamte eine verbindliche Handlungsgrundlage und einzuhaltende "Meinungsbildungsgrundlage" darstellen solle, weil ja das "Primat" der Politik anzuerkennen wäre. Im Sinne des in unserer Verfassung verankerten Legalitätsprinzips ist ein derartiges Ansinnen nicht nur rechtlich unbegründet, sondern muss geradezu als Zumutung empfunden werden."
Die hier zu Tage tretende Eigendefinition der handelnden Politiker kann wohl am einfachsten mit "Wir schaffen an" (und sonst niemand) in Sinne eines uneingeschränkten Autoritätsanspruches ("Primates!") beschrieben werden. Und die Österreichs Realverfassung ermöglicht es auch noch, diese Einstellung auszuleben, wie sich etwa an vielen Postenbesetzungen zeigt. Der Aufgabe, die sorgfältig ausbalancierten Regelungen zur Verteilung der staatlichen Macht gemäß unserer wahren Bundesverfassung mit Leben zu erfüllen, ist ein derartiges Agieren von Politikern aber sicherlich nicht dienlich. Es wird hier offensichtlich übersehen, dass auch Minister in erster Linie selbst Staatsdiener sind und weder sie noch Parteizentralen einen Herrschaftsanspruch haben.
Derartige Verirrungen in der Praxis nicht einfach nur hinzunehmen, erfordert zweifelsohne ein hohes Maß an Zivilcourage, und an Loyalität gegenüber dem eigentlichen Arbeitgeber, nämlich gegenüber dem Österreichischen Staat und den Bürgern. Dass ein Bundesheergeneral diese Zivilcourage und Loyalität seinen wirklichen Aufgaben gegenüber hat, wirft ein erfreuliches Licht auf unsere Landesverteidigung. Ebenso wie die Tatsache, dass diese Haltung doch sehr breite Unterstützung findet."
Diese Worte stammen nicht von einem Soldaten, sondern von Hermann Götsch, Jurist im Lebensministerium und Lektor an der Universität Wien.
In Anbetracht dieser Worte stellt sich eigentlich nur die Frage, wann zieht endlich der Herr Bundesminister die Konsequenzen? Oder anders gefragt, wie lange lassen wir uns das noch gefallen?