Der FH - Masterstudiengang an der LVAk
Bgdr Mag. Kurt Wagner im Gespräch mit dem Obmann der IGBO
Der Leiter des Entwicklungsteams der LVAk für den FH - Masterstudiengang „Militärische Führung", Bgdr Mag. Kurt Wagner, und der Obmann der IGBO führten am 21. April 2010 ein etwa einstündiges Gespräch. Ziel dieses Gespräches war es, über den Masterstudiengang aus der Sicht des Entwicklungsteams zu informieren und Meinungen auszutauschen.
Bgdr Mag. Wagner betonte eingangs, dass die Kommunikation, die das BMLVS als Erhalter des Studienganges innerhalb der Organisation bisher vornahm (u. a. die Information für Vertreter der Akademien und Schulen Ende Jänner 2010) inhaltlich nicht ident mit dem Zulassungsantrag an den Fachhochschulrat (FHR) sei. Das sei, so kamen die Gesprächspartner überein, auch nicht zwingend erforderlich, weil ja das BMLVS neben der Absicht des Betreibens des Studienganges auch Planungen / Absichten betreffend konkreter Personalentwicklungs- und -steuerungsmaßnahmen haben muss.
Erarbeitet und dem BMLVS übermittelt wurde, so Bgdr Mag. Wagner, ein zielgruppenspezifischer Masterstudiengang, wie es der diesbezügliche Auftrag des BMLVS vorgesehen hat (drei Semester zu je 30 ECTS, daher 90 ECTS). Eine etwaige Einschränkung auf bestimmte Ausmusterungsjahrgänge ist nicht Teil des Antrages.
Der Fachhochschulrat hat, so Bgdr Mag. Wagner, um ein Gespräch mit dem Antragsteller (BMLVS) ersucht, um einige Fragen zu erörtern, damit der Antrag in einer der nächsten Vollversammlungen behandelt werden kann.
So wurde gefragt, warum der Masterstudiengang an einem anderen Standort vorgesehen ist als der Bachelorstudiengang. Hinterfragt wurde auch der im Antrag nicht näher ausgeführte formale, nicht formale und informelle Kompetenzerwerb der Studierenden (z. B. durch Berufspraxis, Teilnahme an Einsätzen oder Lehrgängen) und dessen Bewertung für das Masterstudium, sagte Bgdr Mag. Wagner.
Er meinte zur zweiten Frage, dass die durch die Berufsoffiziere nach Abschluss des Bachelorstudiums an der Theresianischen Militärakademie zu durchlaufende Weiterbildung jedenfalls mit 30 ECTS zu bewerten sei. Er stimmte der Meinung des Obmannes der IGBO zu, dass der Masterstudiengang daher auch insgesamt in der Dauer von 4 Semestern (mit Verkürzung des Studiums auf drei Semester, da die erforderliche Berufserfahrung und die absolvierte Weiterbildung mit 30 ECTS anzurechnen wären) mit 120 ECTS darzustellen sei.
Bgdr Mag. Wagner zeigte sich jedenfalls erfreut darüber, dass die Ausbildung der Berufsoffiziere mit Einrichtung eines Masterstudienganges durchgängig auf einer akademischen Basis steht und damit eine eindeutige Einordnung in die Bildungslandschaft Europas sichergestellt ist. Damit wird letztlich auch eine bessere Einstufung für mehr Offiziere möglich, als es bisher der Fall war, stellte er abschließend fest.
Das Gespräch zeigte, dass in der Frage der Ausbildung der Offiziere bei den Gesprächspartnern in vielen Punkten Übereinstimmung besteht. Die in den letzten IGBO - Nachrichten aufgeworfenen Fragen bedürfen allerdings noch einer Lösung (z. B. was geschieht mit Offizieren, die zwar einen Studienplatz erhalten aber nicht vom Arbeitgeber gefördert werden?). Die IGBO schlägt in Beantwortung des Beispiels vor, dass seitens des BMLVS so viele Studienplätze gefördert werden, dass der Bedarf des Ressorts gedeckt werden kann. Man könnte so von der geplanten Festlegung auf Personen vor dem Auswahl- und Aufnahmeverfahren abgehen.
Haben Sie Fragen und Anregungen zu diesem Thema so können Sie sich jederzeit an den Obmann der IGBO wenden.