Pensionskassa – eine wichtige Information
Sachverhalt: Alle Bediensteten des BMLVS (ab Gebj. 1955) haben ein Schreiben erhalten, worin ihnen mitgeteilt wurde, dass der Arbeitgeber 0,75% der BemGl. ihres / seines Gehaltes in eine Pensionskassa einbezahlt.
Das ist gut so und soll vor allem für die jüngeren Bediensteten den durch die Pensionsreform(en) erwartbaren Pensionsverlust mildern!
Neben dieser Regelung wurde durch die GÖD auch ausverhandelt, dass jeder Bedienstete / jede Bedienstete die Möglichkeit bekommt, z. B. den gleichen Betrag wie der Arbeitgeber steuerbegünstigt in diese Pensionskassa einzubezahlen.
Dazu rät die IGBO allen Betroffenen folgende Aspekte zu bedenken:
Die optimale Pensionsvorsorge ist der Abschluss einer privaten Pensionsversicherung, weil diese anderen gesetzlichen Regelungen unterliegt als die staatliche Pensionskassa.
Erträge einer derartigen (privaten) Versicherung sind z. B. nicht Bestandteil der Pension und kommen daher auch für Erben zur Auszahlung. Solche Versicherungen können u. a. (wenn der Versicherte dies will!) auf einmal ausgezahlt werden.
Für Erträge der staatlichen Pensionskassa gilt beides nicht. Details dazu können Berater aller Versicherungen (z. B. der Österreichischen Beamtenversicherung) darlegen.
Wer keine private Vorsorge trifft ist gut beraten, das Zuzahlungsangebot der staatlichen Pensionskassa anzunehmen. Denn es ist ein monatlich leicht verschmerzbarer Betrag und erhöht jedenfalls die zu erwartende Pension.
Besser ist allerdings, den gleichen Betrag in eine private Pensionsversicherung einzuzahlen - je früher. desto ertragreicher!
Sie können und sollen sich selbst entscheiden, welche der Möglichkeiten Sie in Anspruch nehmen wollen.
Wichtig ist, dass Sie auch selbst für Ihre Zukunft vorsorgen!