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Verantwortung tragen

 Wir tragen unsere Verantwortung
und können daher mit Recht verlangen,
dass dies alle anderen auch tun!

Mit welcher Bürde an Verantwortung der Beruf des Offiziers verbunden ist, erleben die Kommandanten aller Ebenen täglich hautnah.
Wir können und müssen mit Fug und Recht verlangen, dass auch alle anderen ihrer Verantwortung nachkommen.

Und es ist egal, ob die Verantwortung mit Geschehnissen im Bundesheer zu tun hat oder etwa mit der Frage, wieviel Budget man diesem zur Verfügung stellt.

Anlässlich des Geschehens um den bedauerlichen Unfall auf der Donauufer-Autobahn  und der damit verbundenen Vorwürfe an einen Einheitskommandanten hat in der Zeitung Der Soldat vom 11. Februar 2009 (Nummer 3/2009) der Chefredakteur dieser Zeitung einen Kommentar verfasst, der klar und deutlich genau zu dieser Frage Stellung nimmt.

Zu diesem Artikel ist ObstdG MMag. Geyer, MAS (PR)  aufrichtig zu gratulieren!  Nachstehend können Sie den Artikel mit kameradschaftlicher Genehmigung durch den Autor im Volltext nachlesen.

 

 Nichts gelernt?

Ende Jänner war das Bundesheer wieder einmal in den Negativ-Schlagzeilen: Am 22. 1. hatten sich auf der Autobahn durch plötzlich auftretenden Nebel schwere Auffahrunfälle mit Todesfolge und Verletzten ereignet. Ein Zusammenhang mit einer Bundesheer-Ausbildung, bei der Nebelgranaten gezündet worden waren, würde vermutet.

Vorweg: Die tragischen Auswirkungen dieses Unfalls sind abseits der Klärung der Verschuldensfrage zutiefst zu bedauern; unsere aufrichtige Anteilnahme gilt den Angehörigen der Verstorbenen und der verletzten Unfallopfer. Die menschliche Tragik dieser Ereignisse und der Unfallhergang sollen hier ausdrücklich nicht weiter kommentiert werden.

Was hingegen verwundert, ist die Sprache, die von Personen des öffentlichen Lebens in den Medien zur Kommentierung dieses Ereignisses verwendet wurde. Formell wurde für die Ausbildungsverantwortlichen die Unschuldsvermutung betont, die Aussagen und Berichte zeichneten ein anderes Bild. Medienwirksam wurde argumentiert, dass es nicht angehe, wenn ein Vorgesetzter des Bundesheeres seinen Rekruten die Hilfeleistung bei einem Unfall verbiete, dass man derlei Vorgänge prüfen müsse und die erforderlichen Konsequenzen einzuleiten wären. Andere öffentliche Aussagen strapazierten das Wort „Suspendierung" (eines Heeresbediensteten) zu einem Zeitpunkt, als noch nicht einmal die Untersuchungskommission ihre Arbeit beendet hatte. Ein Boulevardmedium stimmte ins Geheul ein und titelte sogar mit der Millionenklage, die dem Bundesheer bevorstehe.

Freilich fordern die dynamischen Medien von Verantwortlichen eine schnelle und bestimmte Reaktion. Was ist aber mit den Betroffenen, auf denen die ganze Last der öffentlichen Vorwürfe liegt? Denken wir an die Ereignisse im Zusammenhang mit den Schikane-Vorwürfen in der Kaserne Freistadt, als Soldaten sehr schnell vom Dienst suspendiert wurden: Reflexartig wurde ihnen fehlerhaftes Verhalten vorgeworfen, eine mediale Hinrichtung angeblich Schuldiger, ein hartes Durchgreifen der Verantwortlichen, ohne die Verschuldensfrage verbindlich geklärt zu haben. Die Last der öffentlich erhobenen, vielfach haltlosen Vorwürfe und die Behandlung der involvierten Personen führte sogar dazu, dass mancher Kadersoldat, der sich sein Leben lang nichts zu schulden kommen ließ, in eine tiefe Depression fiel. Öffentlich rehabilitiert wurden jene Personen, deren Schuldlosigkeit festgestellt worden war, bislang nichtwirklich.

Neben der notwendigen Forderung nach Aufklärung des Unfallherganges und seiner Ursachen wie beim tragischen Unfall auf der A22 ist es zumindest befremdlich, wenn in aller Öffentlichkeit mit Unterstellungen letztlich schuldhaftes Verhalten von Personen suggeriert wird, ohne dass es abgeschlossene Gerichtsverfahren gibt. Es reicht nicht, formell auf die Unschuldsvermutung hinzuweisen, sondern auch öffentlich vorgebrachte Argumente sollten diesem Grundsatz gerecht werden.

ObstdG MMag. Georg Geyer, MAS(PR)
Chefredakteur