Zahlreiche Reaktionen von Abgeordneten aller im Parlament vertretenen Parteien langten in den letzten Tagen beim Obmann der IGBO ein. Dafür herzlichen Dank, vor allem auch wegen des sehr positiven Tenors.
Auch der Vorsitzende der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, AngzNR Fritz Neugebauer, hat in einem Schreiben ausführlich geantwortet. Der Inhalt dieses Schreibens bestätigt die Inhalte der oben angeführten Antworten und schön langsam nimmt aus Sicht des Vorstandes der IGBO daher die BDG-Novelle 2008 konkrete Formen an.
Hier das Schreiben des Vorsitzenden der GÖD:
"Sehr geehrter Herr Obmann!
Ich darf mich auf Ihr Schreiben vom 12. Juli 2008 beziehen. Sie führen darin aus, dass Absolventen des Fachhochschul-Diplomstudienganges „militärische Führung" gegenüber anderen Absolventen von FH-Studien benachteiligt seien. Diese Problematik wurde bereits von unserem Vorsitzenden der Bundesheergewerkschaft, Koll. Willi Waldner, aufgezeigt. Wir haben daher beide von Ihnen angeführten Punkte im Rahmen der Verhandlungen zur Dienstrechtsnovelle 2008 eingefordert.
In den Verhandlungen konnte erreicht werden, dass der Ausschluss von Absolventinnen und Absolventen des Fachhochschul-Diplomstudienganges „militärische Führung" für die Ernennung nach Al beseitigt wird. Die Umsetzung dieser Zusage ist bereits im Text des ausgesendeten Begutachtungsentwurfes zur Dienstrechtsnovelle 2008 ersichtlich.
Die Ernennung nach MBO 1 ist weiterhin an ein entsprechendes Universitätsstudium gebunden. Bei den jetzigen Verhandlungen ist es noch nicht gelungen die Gleichwertigkeit des Fachhochschul-Diplomstudienganges „militärische Führung" mit einem Universitätsstudium als Ernennungserfordernis nach MBO 1 durchzusetzen. Diese Forderung bleibt daher aufrecht.
Es darf festgehalten werden, dass die Besoldungsgruppen E und M völlig unterschiedlich sind und daher eine direkte Vergleichbarkeit, so wie von Ihnen angeführt wird, nicht gegeben ist.
Mit freundlichen Grüßen" eigenhändig unterfertigt durch Vorsitzenden AbgzNR Fritz Neugebauer