Wie von der GÖD mitgeteilt worden ist, wird in der BDG - Novelle 2008 seitens der GÖD die Streichung der für Mag.(FH) diskriminierenden Textierung gefordert.
Das ist die gute Nachricht.
Die schlechte Nachricht ist, dass Mag.(FH) trotzdem und zur Gänze aus dem Bereich "MBO 1" ausgeschlossen bleiben!
Denn: Für MBO 1 gilt unverändert, dass nur ein abgeschlossenes Universitätsstudium (u. a.) ein Ausbildungsrefordernis ist!
Nach Auskunft aus "gewöhnlich gut informierten Kreisen" weigert sich das BKA unter Berufung auf das BMLV, auch diese Passagen zu ändern.
Damit wird für Mag.(FH) zwar eine Laufbahn in A, aber nicht in MBO 1 möglich.
Für die IGBO ist das nicht hinnehmbar, vor allem dann nicht, wenn man sieht, dass man zwar laufend Experten sucht und herbeiholt, aber die eigenen Führungskräfte auch mit akademischen Studien nicht als Experten anzeptiert.
Die IGBO wird die Situation rechtlich prüfen und Sie über die weiteren beabsichtigten Maßnahmen am Laufenden halten.