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Dienstrechtsnovelle im NR beschlossen

Dienstrechtsnovelle passiert Nationalrat mit breiter Zustimmung

Gehaltsabschluss berücksichtig, Neuerungen bei Vordienstzeiten, Papamonat und Pflegefreistellung

Wien (PK) - Zahlreiche Neuerungen gibt es wieder für den öffentlichen Dienst. Die Dienstrechtsnovelle 2020 bringt unter anderem die Ausdehnung des "Papamonats", eine finanzielle Besserstellung werdender Mütter während des Mutterschutzes sowie die neuerliche Adaptierung der Regelungen zur Anrechnung der Vordienstzeiten, ferner Neuerungen für den Justizbereich und den Bildungsbereich und mehr Flexibilität bei fallweisem anlassbezogenen Teleworking. Mittels eines Abänderungsantrags von ÖVP und Grünen wurde auch dem Abschluss der Gehaltsverhandlungen Rechnung getragen. Mitte November haben sich Gewerkschaft und die Bundesregierung auf ein Gehaltsplus für den Bundesdienst in der Höhe von 1,45% geeinigt. Vizekanzler Werner Kogler verwies darauf, dass es sich genau um die Inflationsabgeltung handle.

Die entsprechende Regierungsvorlage passierte den Nationalrat in Dritter Lesung unter Berücksichtigung des Abänderungsantrags mehrheitlich mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grünen.

SPÖ und FPÖ orten trotz Zustimmung noch Ungerechtigkeiten, NEOS sprechen von Privilegien des öffentlichen Dienstes

Die NEOS begründeten ihre Ablehnung damit, dass die Regierung mit diesen Neuerungen öffentlich Bedienstete weiterhin gegenüber den Privatangestellten privilegiere. Felix Eypeltauer sagte, dies sei ein falsches Signal zu einer falschen Zeit, zumal sich diese Gruppe der ArbeitnehmerInnen trotz Corona-Krise keine Sorgen machen müsse. Dem widersprachen Friedrich Ofenauer (ÖVP), Selma Yildirim (SPÖ) und Christian Lausch (FPÖ) mit Nachdruck und wiesen darauf hin, dass gerade in der Zeit der Pandemie die öffentlich Bediensteten in den Spitälern, in den Pflegeeinrichtungen, im Bildungsbereich, in den Bezirkshauptmannschaften aber auch das Bundesheer hervorragende Arbeit leiste. Sie wandten sich dagegen, den öffentlichen Dienst gegen ArbeiterInnen und Angestellte auszuspielen. Auch der dafür zuständige Vizekanzler Werner Kogler konnte die Kritik der NEOS nicht nachvollziehen. Die von der Politik "beklatschten HeldInnen" seien zum großen Teil auch öffentlich Bedienstete sagte er. Eva Blimlinger von den Grünen rief daher dazu auf, an einzelne MitarbeiterInnen im öffentlichen Dienst für hervorragende Leistungen während der Pandemie Belohnungen auszuzahlen.

Die SPÖ ortete einige Ungerechtigkeiten und legte entsprechende Änderungsvorschläge vor, die jedoch nicht die erforderliche Mehrheit erlangten. In ihrem Abänderungsantrag wies SPÖ-Abgeordnete Selma Yildirim darauf hin, dass pauschalierte Nebengebühren bei jeglichen Abwesenheiten vom Dienst, die länger als ein Monat andauern, ruhen. Das betreffe auch Personen, die als RisikopatientInnen eingestuft wurden oder gegen die eine Quarantäne verordnet wurde. Auch wenn die Betreffenden genehmigt vom Dienst abwesend seien, bestehe die Rechtsauffassung der zuständigen vollziehenden Stelle, dass derartige Abwesenheiten unter keinen der Ausnahmetatbestände fallen, weshalb die pauschalierten Nebengebühren auch für diese Personen ruhend gestellt wurden, was nach Ansicht der SPÖ nicht akzeptabel ist.

Ebenso wenig Erfolg hatten die SozialdemokratInnen mit zwei Entschließungsanträgen. Der eine zielte darauf ab, der Ausbildung von Polizistinnen und Polizisten den nötigen Stellenwert zu geben, die Attraktivität des Berufsbilds der Polizei zu erhöhen und wieder, wie vor 2006, eine nachvollziehbare allgemein verständliche Entlohnung zu schaffen. Im zweiten ging es um die erfolgte Rückerstattung von Stornokosten für bereits gebuchte Urlaube, wenn diese aus dienstlichen Gründen nicht angetreten werden dürfen oder können. Diese Leistungen werden derzeit als steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt. Auch dies wird von der SPÖ als Ungerechtigkeit kritisiert, die abgestellt werden müsse.

Ebenso kamen die Freiheitlichen mit ihrer Forderung nach einer einheitlichen Regelung für Belehrungen und Ermahnungen nicht durch. Sie drängten zudem darauf, dass Diskriminierungen durch die Führung des Personalaktes ausgeschlossen werden.

Die Neuerungen für öffentlich Bedienstete

Konkret ist in der Dienstrechtsnovelle 2020 unter anderem vorgesehen, den sogenannten "Papamonat" von vier Wochen auf bis zu 31 Kalendertage auszuweiten. Werdende Mütter erhalten während des Mutterschutzes eine bessere finanzielle Unterstützung. Demnach sollen bei der Berechnung der auszuzahlenden Leistung auch - vor Beginn der Schwangerschaft - regelmäßig geleistete Überstunden und andere Nebengebühren berücksichtigt werden. Das soll gemäß den Erläuterungen vor allem für Exekutivbeamtinnen Verbesserungen bringen. Wer ein behindertes Kind hat, erhält das Recht auf eine zweite Woche Pflegefreistellung, selbst wenn dieses das 12. Lebensjahr bereits überschritten hat.

Neuerlich adaptiert werden die Bestimmungen in Bezug auf die Anrechnung von Vordienstzeiten, die für die Gehaltseinstufung maßgeblich sind. Künftig wird - in Anlehnung an ein EuGH-Urteil - zwischen "gleichwertigen" und "nützlichen" Berufstätigkeiten vor Eintritt in den öffentlichen Dienst unterschieden, wobei in Bezug auf nützliche Berufserfahrungen die erst vor Kurzem abgeschaffte Anrechnungs-Höchstgrenze von zehn Jahren wieder eingeführt wird. Gleichwertige Berufstätigkeiten werden weiterhin zur Gänze angerechnet, dabei müssen die Aufgaben im Rahmen der Vortätigkeit zu mindestens 75% der Arbeitsplatzbeschreibung des neuen Jobs entsprechen.

Richterinnen und Richtern wird ermöglicht, ihre Auslastung ab dem 55. Lebensjahr herabsetzen zu lassen, und zwar um 25% nach Vollendung des 55. Lebensjahres sowie um 25% bzw. 50% nach Vollendung des 60. Lebensjahres. Damit will man vorzeitigen Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit bzw. Burn-out vorbeugen. Allerdings dürfen der Herabsetzung dienstliche Interessen - etwa ein Mangel an geeignetem Ersatz - nicht entgegenstehen.

Darüber hinaus will die Regierung im Bereich der Justiz einer Empfehlung der Staatengruppe des Europarats gegen Korruption (GRECO) Rechnung tragen. Demnach ist die Justizministerin bzw. der Justizminister künftig angehalten, den zuständigen Personalsenaten schriftlich mitzuteilen, wenn sie bzw. er beabsichtigt, deren Empfehlungen bei der Besetzung von Richter-Planstellen nicht zu folgen. Neu ist außerdem, dass RechtspraktikantInnen grundsätzlich eine finanzielle Abgeltung zusteht, wenn sie den ihnen gebührenden Freistellungsanspruch während des Praktikums nicht wahrnehmen konnten.

Zudem ist vorgesehen, organisatorische Änderungen im Bildungsbereich bei den Richtverwendungen nachzuvollziehen, die vor einiger Zeit eingeführten neuen Bestimmungen betreffend Auswahl- und Besetzungsverfahren an Schulen auf die den Pädagogischen Hochschulen eingegliederten Praxisschulen auszudehnen und den Pädagogischen Hochschulen mehr Flexibilität bei der Ernennung von Lehrpersonal einzuräumen. Zudem soll die Betreuung von Abschlussarbeiten an 3,5-jährigen technischen Fachschulen extra vergütet werden.

Geplant sind unter anderem auch mehr Flexibilität bei fallweisem anlassbezogenen Teleworking, eine Besserstellung für SpitzensportlerInnen mit Behinderung im Bereich des Bundesheers und eine Anpassung der Schutzbestimmungen im öffentlichen Dienst an die Bestimmungen des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetzes (TNRSG). Während vorläufiger Suspendierungen soll es künftig keine Bezugskürzungen mehr geben. Die durch ein VfGH-Urteil erzwungene Gleichstellung von Ehe und eingetragener Partnerschaft ist im Dienstrecht nachzuvollziehen.

Schließlich wird auch sichergestellt, dass öffentlich Bedienstete, die der COVID-19-Risikogruppe angehören, im Bedarfsfall noch bis Ende März 2021 freigestellt werden können.

Sonderdienstrechte - ja oder nein?

Die FPÖ empfindet das als keinen großen Wurf, auch wenn sie der Novelle zustimmte. Christian Lausch urgierte einmal mehr ein eigenes Dienstrecht für die MitarbeiterInnen der Exekutive, denn deren Dienst sei nicht mit jenem in der Verwaltung zu vergleichen, sagte er. Ein Entwurf aus der türkis-blauen Regierungszeit liege bereits in der Lade. In Reaktion darauf erwiderte Vizekanzler Kogler, es gebe genauso viele Für und Wider dazu und machte darauf aufmerksam, dass die geltenden Gesetze bereits jetzt Differenzierungen enthielten. Bei Sonderdienstrechten werde der Wechsel zwischen den Bereichen für die Bediensteten schwieriger und damit gebe es auch weniger Flexibilität, warnte Kogler. Er werde aber zu diesem Thema eine breite Aussprache führen, versprach er. Im Übrigen hielt er unter Verweis auf die zahlreichen Verbesserungen Lausch entgegen, dass es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf doch um eine umfassende Novelle handle, was auch Grün-Abgeordnete Eva Blimlinger so sieht.

Ebenso begrüßte Christian Drobits die Novelle und strich dabei vor allem die Umsetzung des EuGH-Urteils zu den Vordienstzeiten und die Verbesserung für Familien mit behinderten Kindern bei der Pflegefreistellung heraus. 

Seitens der NEOS kritisierte Felix Eypeltauer, dass der öffentliche Dienst vor allem bei der ÖVP eine starke Lobby habe und hielt es für ungerecht, dass sich öffentlich Bedienstete bei der Übernahme eines politischen Amtes teilweise dienstfrei oder außer Dienst stellen können. Dem entgegnete Friedrich Ofenauer (ÖVP), es sei ein Anliegen, dass sich Menschen für das Bürgermeister-oder Gemeinderatsamt zur Verfügung stellen.

Wie der Vizekanzler stellte Ofenauer auch klar, dass die Herabsetzung der Arbeitszeit bei RichterInnen ab dem 55. Lebensjahr eine Möglichkeit darstelle, aber kein Muss sei.

(Fortsetzung Nationalrat) jan

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