In einem offenen Brief an die amtierende Verteidigungsministerin haben sich nun die Kommandanten der aufgebotenen Milizkompanien darüber beschwert, dass die einberufenen Milizsoldaten weniger Geld bekommen als jene, die sich freiwillig zum Dienst im Bundesheer zur Verfügung gestellt haben.
Das erlaubt die Frage, ob man sich das erforderliche Personal so kaufen kann und soll?
Tatsache ist, dass es in Österreich zahlreiche Organisationen gibt, die nur durch eine entsprechende Anzahl an in ihnen tätigen Menschen ihre Tätigkeit ausüben können. So etwa das Rote Kreuz, die Freiwilligen Feuerwehren und viele mehr.
Diese Freiwilligen bekommen aber keine Entschädigung. Im Gegensatz dazu versucht das Bundesheer durch Bezahlung freiwilliges Personal zu lukrieren, um seine personalintensiven Aufgaben bewältigen zu können. Das hat schon im vorigen Jahrhundert dazu geführt, dass Freiwillige in gewissen Fällen mehr verdienten als Berufssoldaten (sogar solche in leitenden Funktionen!). Ein nicht befriedigender Zustand. Leider hat man daraus aber nichts gelernt und übersehen, dass man ein System finden muss, das eine gefühlte Ungerechtigkeit bei allen Bediensteten verhindert.
Dieses System muss bei den Berufssoldaten und -soldatinnen beginnen. Klar ist, dass die für die einzelnen Funktionen verlangte Qualifikation der Gradmesser sein muss, der die Höhe der Grundbezüge bestimmt. So ist zum Beispiel unverständlich, warum etwa für die Ausübung einer Offiziersfunktion ein akademisches Studium verlangt, das aber im Dienst- und Besoldungsrecht nicht umgesetzt wird.
Unverständlich ist auch, warum man die Entschädigung für die Dienstleistung der Wehrpflichtigen nicht schon lange so gestaltet hat, dass dieser Dienst nicht als (finanzielle) Bestrafung empfunden werden muss. Da könnte als Messlatte die Lehrlingsentschädigung herangezogen werden, die ja viele der Wehrpflichtigen als planbare Größe gewohnt sind. Das würde den Dienst in der Einsatzorganisation „Bundesheer“ wohl deutlich attraktivieren.
Man könnte auch sagen, dass Freiwillige als Ersatz für Berufssoldaten dienen und diese dann analog und nach ihrer erlangten Qualifikation mittels Sondervertrag zeitlich befristet beschäftigen. Dann hätte die Miliz auch keinen Anlass mehr, sich über Ungleichbehandlung zu beschweren.
Es gibt also gerade im Bereich „Umgang mit dem Personal“ eine Reihe von berücksichtigungswürdigen Aspekten, die auch mit dem derzeitigen Budget für das Bundesheer umzusetzen wären.
Wenn Österreich also seine Verteidigungsfähigkeit ernst nimmt, dann muss dem Bundesheer so viel Geld zur Verfügung gestellt werden, dass ein gerecht empfindbares Besoldungssystem vom Rekruten bis zum General und auch für Milizsoldaten (alles geschlechtsneutral zu verstehen) möglich ist und ausreichend Mittel für Betrieb und Investitionen verfügbar bleiben.
Dr. Siegfried Albel, Obst i.R.
Präsident der IGBO
Anmerkung: Das ist die persönliche Meinung des Autors