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Dienstrechtsnovelle 2007

Information der Bundesheergewerkschaft über die
Dienstrechtsnovelle 2007

Nachstehende Information des Dienstrechtsreferenten der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst wurde uns vom Vorsitzenden der Bundesheergewerkschaft (vormals Bundessektion Landesverteidigung) der GÖD, RegR Wilhelm Waldner, übermittelt und wird wörtlich verlautbart.

Die Auswirkungen der einzelnen Punkte werden erst im Wege der Umsetzungsschritte zu ersehen sein. Wir werden dann zu prüfen haben, ob zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind oder nicht.

Auf den ersten Blick scheint das Verhandlungsteam der GÖD einen Erfolg für die Vernunft und die Bediensteten erreicht zu haben. Dazu muss man gratulieren!

Uns besonders wichtig erscheinende weil aktuelle Punkte sind durch uns "in Fettschrift" herausgehoben worden.

 

GÖD-Info
Dienstrecht

Dr. Norbert Schnedl                                                                                   29. Juni 2007

 

Dienstrechtsnovelle 2007
(Stand nach Einigung mit BM Bures v. 28. Juni 2007,
Beschlussfassung im Nationalrat erfolgt am 3. Juli 2007)

Nach schwierigen Verhandlungen konnte das Verhandlungsteam der GÖD unter Führung von Vorsitzenden Fritz Neugebauer mit BM Bures eine Einigung erzielen. Es wurde auch durchgesetzt, dass die zuständige Ministerin nicht ohne Sozialpartnereinigung dienstrechtliche Änderungen „durchpeitscht". Die Dienstrechtsnovelle 2007 bringt für die Kolleginnen und Kollegen eine Vielzahl von Verbesserungen.

 

Nachfolgend werden die wesentlichen Inhalte der Dienstrechtsnovelle dargestellt:

Sabbatical

Das sog. Sabbatical wurde verlängert und auf alle Bundesbediensteten ausgedehnt.

Innerhalb einer Rahmenzeit von zwei bis fünf vollen Jahren kann eine Freistellung von mindestens sechs und höchstens zwölf Monaten gegen anteilige Kürzung des Bezuges gewährt werden, wenn keine wichtigen dienstlichen Gründe entgegenstehen und eine Bundesdienstzeit von mind. 5 Jahren gegeben ist. Der einschränkende Hinweis auf den Stellenplan konnte herausverhandelt werden.

Gleichstellung von bestimmten Fachhochschulstudienlehrgängen mit Universitätsstudien

Der Forderung der GÖD nach Gleichbehandlung von FachhochschulabsolventInnen mit UniversitätsabsolventInnen hinsichtlich Ernennungserfordernisse für Akademiker (allgemeiner Verwaltungsdienst - A1) in der Anlage 1 zum BDG wurde entsprochen. Die Vergleichbarkeit der Ausbildung ergibt sich aus den Zulassungsvoraussetzungen zu einem Doktoratsstudium. Dieses muss ohne zusätzliche Erfordernisse absolviert werden können.

Langzeitversichertenregelung

Die Verlängerung der Abschlagsfreiheit der sog. „Hacklerreglung" bis Ende 2010 und somit die Ausweitung auf die Geburtsjahrgänge bis einschließlich 1950 konnte auch im Beamtenrecht durchgesetzt werden (für die ASVG-Versicherten erfolgte die gesetzliche Regelung bereits).

Dies bedeutet einen Rechtsanspruch auf Ruhestandsversetzung mit Vollendung des sechzigsten Lebensjahres, wenn 40 beitragsgedeckte Jahre (das sind Zeiten wo Pensionsbeiträge oder Pensionsversicherungsbeiträge bezahlt wurden sowie max. 30 Monate Militär- oder Zivildienstzeit oder 60 Monate Kindererziehungszeiten geleistet wurden - ein Nachkauf von Zeiten ist möglich), vorliegen - und das abschlagsfrei.

Korridorpension - Halbierung des Abschlages

Die Forderung der GÖD nach Halbierung der Abschläge bei Inanspruchnahme der Korridorpension konnte ebenfalls umgesetzt werden. Damit ist der Rechtsanspruch auf Ruhestandsversetzung mit Vollendung des 62. Lebensjahres gewährleistet unter Inanspruchnahme eines Abschlages von 2,1% pro Jahr (statt wie bisher 4,2% pro Jahr).

Schwerarbeitspension verbessert

Durch die Schaffung einer „Wahrungsbestimmung" soll entgegen gewirkt werden, dass nach Vollendung des 60. Lebensjahres bereits erfüllte Voraussetzungen (Schwerarbeitszeiten)  für den Anspruch auf eine Schwerarbeitspension, durch Zuwarten mit dem Pensionsantritt, verloren gehen.

Schulfeste Stellen

Schulfeste Stellen können nun noch bis 1. September 2008 verliehen werden. Damit wurde die sofortige Streichung verhindert und Zeit geschaffen, um eine Perspektive für ein neues Dienstrecht zu entwickeln.

Quasivollbeschäftigung verlängert

Die Bestimmung, wonach die Möglichkeit besteht, Lehrerinnen und Lehrer als vollbeschäftigt zu behandeln, auch wenn sie ihre wöchentliche Lehrverpflichtung um höchstens 0,5 Werteinheiten unterschreiten, wird bis 31. August 2008 verlängert. § 2 Abs. 9-11 BLVG (Supplierreserve an Übungsschulen) bleibt bestehen.

Ausweitung der Pflegefreistellung

Die Ausdehnung des Anspruches auf Pflegefreistellung auf die im gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten und auf die Stiefkinder konnte durchgesetzt werden.

Anrechnung von Karenzurlaub zur Pflege eines behinderten Kindes erreicht

Die Einführung einer Beitragsgrundlage in der Höhe von € 1.350,- pro Monat für die Zeit eines Karenzurlaubes gegen Entfall der Bezüge zur Pflege eines behinderten Kindes konnte durchgesetzt werden.

Valorisierung der Kindererziehungszeiten u.a.

Erstmals ab 1.Jänner 2006 werden die Beitragsgrundlagen (€ 1.350,-- pro Monat) für Kinderziehungszeiten, Präsenz- und Zivildienst, Familienhospizkarenz sowie für Zeiten eines Karenzurlaubes unter Entfall der Bezüge zur Pflege eines behinderten Kindes jährlich aufgewertet.

Datenschutz nach innen verbessert

Bei der Durchführung von Kontrollmaßnahmen bezüglich des Umgangs von Bediensteten mit automationsunterstützten Datenverarbeitungssystemen ist mit dem Zentralausschuss das Einvernehmen herzustellen.
Näheres wird durch Verordnung der Bundesregierung geregelt.
Weiters ist schriftlich mitzuteilen, welche Arten von personenbezogenen Daten der Bediensteten automationsunterstützt aufgezeichnet und welche Verarbeitungen und Übermittlungen vorgesehen werden.

Bessere Anrechnung von Vordienstzeiten

Vordienstzeiten, die bei Einrichtungen der Europäischen Union oder bei einer sonstigen zwischenstaatlichen Einrichtung, der Österreich angehört, zurückgelegt wurden, werden Bundesdienstzeiten gleichgestellt und daher für den Vorrückungsstichtag zur Gänze angerechnet.

Die Befristung der Antragsstellung bis 31.12.2006 wird aufgehoben.

Auch in der Schweiz zurückgelegte Zeiten fallen unter diese Bestimmung. Die Einschränkung, dass nur Zeiten nach dem 1. Juni 2002 angerechnet werden, entfällt. Damit wurde auch eine wichtige Forderung der GÖD erfüllt.

 

Diese Information beinhaltet den Stand nach Beschlussfassung durch den Verfassungsausschuss. Die Beschlussfassung der Dienstrechtsnovelle im Nationalrat wird voraussichtlich am 3. Juli erfolgen!