Der Herr Bundespräsident und Oberbefehlshaber des Bundesheeres ist gegen eine Verlängerung des Grundwehrdienstes. Das ergaben offensichtlich Rückfragen von Journalisten in der Präsidentschaftskanzlei. Auch ein Journalist der Wiener Zeitung hat nachgefragt und die erhaltene Antwort am 07.09.2017 wie folgt kommentiert:
Wiener Zeitung vom 7. September 2017
„Das will ER nicht“ erklärt ein Sprecher des Bundespräsidenten auf die Forderung der Plattform „Wehrhaftes Österreich“ nach Wiedereinführung der Dauer des Grundwehrdienstes „6 + 2“
Diese Aussage ist eine Unverschämtheit erster Güte.
Das betrifft zunächst die Diktion des „Sprechers des HBP“: „Das will ER nicht“. Was ist das für eine Ausdrucksweise eines Pressesprechers?
Zum inhaltlichen: Wen interessiert schon die persönliche Befindlichkeit des Herrn Dr. Van der Bellen? Als Bundespräsident und Oberbefehlshaber des Bundesheeres hat er ausschließlich die Sicherheit des Landes und die Einsatzbereitschaft des Instruments zur Erhaltung dieser Sicherheit im Auge zu haben. Und hier hätte er die Pflicht, sich mit den Forderungen der Plattform „Wehrhaftes Österreich“ persönlich auseinander zu setzen und nicht seine Meinung zu dieser für Österreichs Sicherheit existenziellen Frage von irgend einem Lakaien ausrichten zu lassen.
Bei seiner Angelobung als Bundespräsident hat Dr. Van der Bellen aufhorchen lassen, als er meinte: „Ich werde diese Funktion (als Oberbefehlshaber des Bundesheeres) sehr ernst nehmen und sehe mich als Schirmherr und Unterstützer des Bundesheeres. ... Ich bin überzeugt, dass diese positive Entwicklung nicht zufällig ist, sondern auf der hohen Professionalität, dem persönlichen Engagement der Soldatinnen und Soldaten beruht, diesem Engagement, dass sie schon oft bei internationalen Auslandseinsätzen und der unmittelbaren Unterstützung der Bevölkerung nach Naturkatastrophen unter Beweis gestellt haben“.
Das Engagement und die Professionalität gilt auch für die überwiegende Zahl der Grundwehrdiener. Die Forderung nach einer „Verlängerung“ der Wehrdienstzeit ist nichts Neues. 6+2 gilt ja noch immer, wurde nur von einem verantwortungslosen Bundeskanzler und Verteidigungsminister vor Jahren ausgesetzt.
Konkret geht es doch nur darum, das Wissen und Können, das sich die Grundwehrdiener während ihrer Ausbildung aneignen, für längere Zeit zu bewahren, um es im Anlassfall zum Nutzen der Republik einsetzen zu können. Gerade in Krisensituation, die keine Vorwarnzeit mehr haben, bedarf es kurzfristig einer großen Anzahl von Gewehrträgern („Manpower“), um die Sicherheit im Inneren zu gewährleisten. Um nichts anderes geht es bei den Wiederholungsübungen. Wenn es um die Sicherheit unserer Heimat geht, haben Befindlichkeiten – von wem auch immer – keinen Platz.
P.S.: Dass auch der Redakteur „dab“ keine Ahnung hat, worum es geht, erkennt man schon an der Überschrift auf Seite 9: „Offiziere sind für Verlängerung der Wehrpflicht in Österreich“. In Österreich gilt die allgemeine Wehrpflicht für alle männlichen Staatsbürger vom 17. bis zum 50. Lebensjahr, für Offiziere und Unteroffiziere bis zum 65. Lebensjahr (Art. 9a Abs. der 3 des B-VG). Hier denkt niemand an eine Verlängerung. Es geht ausschließlich um die Dauer des Grundwehrdienstes.