Nachstehende interessante Information der Bundesheergewerkschaft in der GÖD wird gerne weitergegeben:
GÖD führt zahlreiche Verfahren bezüglich Vorrückungsstichtag mit GÖD-Rechtsschutz
Einige dieser Verfahren wurden nun im Sinne der GÖD positiv entschieden
Wien (OTS) - Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst hat zahlreiche Verfahren über GÖD-Rechtsschutz bezüglich Vorrückungsstichtag u.a. beim Bundesverwaltungsgericht anhängig gemacht. Einige dieser Verfahren wurden nun vom Bundesverwaltungsgericht entschieden. Wenngleich davon auszugehen ist, dass die Dienstbehörden das Rechtsmittel der ordentlichen Revision ausschöpfen werden, hat die vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts vertretene Rechtsansicht vor dem Bundesverwaltungsgericht nicht Bestand gehabt.
Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst hat mehr als 100 Verfahren anhängig gemacht. Viele Detailbereiche der neuen Besoldungsregelungen werden von der GÖD als rechtlich problematisch eingestuft. Mit GÖD-Rechtsschutz werden alle diese Fragen vor den Höchstgerichten geklärt.
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