17. September 2008
Pensionskassenzusage umgesetzt!
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen!
Unmittelbar nach dem heutigen Ministerrat wurde von den Vertretern der Bundesregierung für die Republik Österreich, Vizekanzler BM Mag. Wilhelm MOLTERER und StS Mag. Andreas SCHIEDER sowie für die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst von Vors. Fritz NEUGEBAUER der Kollektivvertrag über die Pensionskassenzusage unterzeichnet.
Inhalte des Vertrages:
Ausweitung des Adressatenkreises: Zusätzlich zu jenem Personenkreis, für den bereits seit 2000 ein Pensionskassenvertrag besteht, konnte der Adressatenkreis (gem. § 22a GehG und § 78a VBG) auf alle Bundesbeamtinnen und –beamte, Landeslehrerinnen und –lehrer (LDG, LLDG, Landesvertragslehrergesetz), Bundesvertragsbedienstete sowie zur Dienstleistung gemäß § 17 Abs. 1a PTSG zugewiesenen Beamtinnen und Beamte, sofern sie nach dem 31.12.1954 geboren sind, ausgeweitet werden.
Dienstgeberbeitrag: Der Dienstgeberbeitrag beträgt, so wie für jene Vertragsbedienstete, für die bereits ein Pensionskassenvertrag besteht, 0,75% des Bezuges inkl. Sonderzahlungen, Nebengebühren und Zulagen.Weiters wurde als mittelfristige Perspektive ein stufenweises Ansteigen des Dienstgeberbeitrages vereinbart, bis ein branchenübliches vergleichbares durchschnittliches Niveau erreicht ist.
Rückwirkung: Es wurde eine Rückwirkung für den neu erfassten Personenkreis ab 1.1.2008 fixiert.
Landeslehrer: Für diese Personengruppe ist das Beitragsrecht, das Leistungsrecht sowie das Inkrafttreten (Rückwirkung) rechtsverbindlich von den jeweiligen Organen der Länder anzuwenden.
Neugebauer
(Originaltext unkommentiert außer dem Hinweis, dass auch Beamte mit Geburtsdatum ab 01.01.1955 und höher betroffen sind - das könnte Pensionsverluste mindern!)