Nachstehende Information wurde uns von der Bundesheergewerkschaft zugesendet.
Siehe dazu auch: www.bundesheergewerkschaft.goed.at
Wir erwarten uns zu Recht, dass die GÖD und die Bundesheergewerkschaft
die von der IGBO aufgezeigten Probleme ebenso wirksam vertritt!
Hier der Text der Information im Original:
GÖD wehrt Streichung der Truppendienstzulage ab
Im Zuge der heutigen Verhandlungen des Dienstgebers (BKA) mit der GÖD über die Dienstrechtsnovelle 2008 wurde - wie übrigens auch bereits 2007 - vom Dienstgeber eine nicht zu akzeptierende Änderung bei der Truppendienstzulage vorgeschlagen.
Es war beabsichtigt, die diesbezüglichen Bestimmungen des Gehaltsgesetzes dahingehend zu erweitern, dass künftig Truppendienst nur dann vorliegen soll, wenn Militärpersonen in der Einsatzorganisation bei Kompanien, Bataillonen bis einschließlich der Ebene der Brigadekommanden verwendet werden. Keinen Truppendienst - so der Vorschlag des Dienstgebers - würden Militärpersonen versehen, die in der Grundorganisation zum Beispiel in den Bereichen Führung, Planung, Beschaffung, Verwaltung, Ausbildung und Logistik verwendet werden.
Seitens der GÖD wurde - nach Kontaktnahme mit der Bundesheergewerkschaft - diese Absicht als unzumutbar zurück gewiesen. Es wurde in den Verhandlungen erreicht, dass der Vorschlag nicht in die Dienstrechtsnovelle 2008 aufgenommen wird. Auch im Jahre 2007 wurde ein ähnlicher Anschlag auf die Bestimmungen der Truppendienstzulage von der GÖD erfolgreich abgewehrt!
Es ist in diesem Zusammenhang auf die Empfehlungen der Bundesheerreformkommission und die Vereinbarungen des Bundesministers für Landesverteidigung im Zusammenhang über die weitere Umsetzung der Reform mit der Bundesheergewerkschaft und der Personalvertretung („Sozialpaket", Vereinbarung vom 29. September 2004) zu verweisen.
Es wäre für den Dienstgeber wesentlich zweckmäßiger, alle Kraft und Energie für die Umsetzung der Erkenntnisse und Empfehlungen der Bundesheerreformkommission hinsichtlich der finanziellen Bedeckung der Bundesheerreform („....sind die notwendigen budgetären und personellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen") sowie die Sicherstellung der notwendigen Rahmenbedingungen („.....durch geeignete gesetzliche dienst‐, besoldungs‐ und pensionsrechtliche Begleitmaßnahmen .....") zu verwenden.
Wilhelm WALDNER
Vorsitzender